26.05.2010 - 7.2 Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Goldbach gibt
Erläuterungen zur ungewöhnlichen Beratungsfolge der Vorlage. Er merkt an, dass
bis zum 30. Juni 2010 die Anträge beim Landesjugendamt gestellt werden müssen,
damit mit den Bundesmittel zu rechnen sei. Er fasst den Inhalt der Vorlage
zusammen und weist darauf hin, dass die vorliegende Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung die von der Landesregierung bis 2013 festgelegte
Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Höhe von 32% auch für Familien in
Hagen, erreicht werde. Dies sei dem erfolgreichen Bemühen aller Beteiligten zu
verdanken
Herr Kohaupt betont, dass
es generell nicht erstrebenswert, sei im Kinder und Jugendbereich Einsparungen
vorzunehmen, die finanzielle Lage und Demografische Entwicklung in Hagen keine
andere Vorgehensweise erlaube.
Herr Kohaupt erkundigt sich, ob die Umwandlung der Betreuungsplätze für
Kinder über 3 Jahren in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren weiterhin
aus kommunalen Mitteln getragen werden müsse, oder es Bestrebungen seitens der
Bundes- oder Landesregierung gebe, diese
Kosten zu tragen.
Herr Gerbersmann entgegnet,
dass man immer bemüht gewesen sei, die Landes- bzw. Bundesmittelvorgabe im Wesentlichen
mit bestehenden Mitteln zu realisieren. Trotz aller Berücksichtigungen und
Überlegungen kämen auf die Stadt Hagen Mehrkosten zu. Aufgrund der
demografischen Entwicklung hätte die Möglichkeit bestanden, durch Einsparungen der Kindergartenplätze
Kosten einzusparen durch die Vorgabe der Umwandlung der Betreuungsplätze für
unter 3jährige sei eine Einsparung jedoch nicht möglich.
Herr Löher möchte wissen,
ob es Veränderungen im Personaleinsatz geben werde.
Herr Goldbach entgegnet,
dass es in kommunalen Einrichtungen zu keinen Entlassungen des Personals kommen
werde. Es sei sogar davon auszugehen, dass es in den kommenden Jahren zu
Engpässen kommen könne, geeignetes
Personal zu finden.
Herr Kohaupt fügt hinzu,
dass es auch bei kirchlichen Trägern keine Kündigungen geben werde. Das
Fachpersonal werde nach “Bedarf“
in den Einrichtungen eingesetzt.
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie
dargestellt zur Kenntnis.
2.
Die Planung
wird zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres umgesetzt.
3.
Bei
Zustimmung der Kommunalaufsicht sind mit den genannten freien Trägern
Förderverträge über die Zahlung freiwilliger Leistungen zu schließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,5 kB
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