30.06.2026 - 4.2 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen...

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Wortprotokoll

Frau Köppen bedankt sich für die aussagekräftige Stellungnahme. Sie sei sehr erfreut darüber gewesen, da diese über das hinausgegangen sei, was in der Anfrage angesprochen worden sei. Positiv sei außerdem, dass der Zusammenhang zum Hagen-Pakt hergestellt  und Entwicklungen skizziert worden seien, die in der Zukunft lägen. Diese Information und dieses Mitnehmen der Politik bei den geplanten Maßnahmen erleichtere die Arbeit der Akteure aus der Politik sehr, da man die Vorgehensweise der Verwaltung besser nachvollziehen könne. Sie persönlich sei ein großer Freund einer umfangreichen Kommunikation. Das habe sie in dieser Vorlage vorgefunden. Die Fragen seien weitestgehend beantwortet worden. Es stehe allerdings noch das angekündigte Konzept im Zusammenhang mit der Obdachlosigkeit von Menschen aus. Die Standards seien bereits beschrieben worden. Sie verstehe, dass zunächst die Probleme in der Praxis gelöst werden müssten und  fragt in dem Zusammenhang, ob  die Erstellung eines Konzepts noch vorgesehen sei.

Frau Soddemann antwortet, dass die Verwaltung an verschiedenen Stellen deutlich gemacht habe, dass man anfangs immer von einem größeren Konzept gesprochen habe. Man habe sich aber jetzt entschieden, schrittweise vorzugehen, weil man eine Situation in der Unterbringung der Obdachlosen habe, die die Verwaltung zwinge, konkret zu handeln. Da gehe es um das Männerasyl, das kurzfristig geschlossen werden musste. Man lege im Momemt weniger Wert auf das Erstellen von größeren Konzepten und deren Fortschreibung, sondern auf das Einhalten und Erreichen der Standards, die hier beschlossen worden seien. Das allein sei schon schwer genug. Die Einschläge, mit denen man umgehen müsse, seien herausfordernd. Das werde auch noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Sie hoffe, dass aus den Antworten der Wohnraumsicherung deutlich werde, dass man schon Erfolge erzielt habe. Man habe jetzt einen ersten Workshop gemacht und wirke an Programmen auf Landesebene mit. Sie bitte daher um Verständnis, dass ein größeres Konzept derzeit nicht im Fokus stünde. Man versuche natürlich, mit den Trägern ins Gespräch zu kommen und arbeite in dem Zusammenhang auch mit der Fernuni Hagen zusammen. Die Besetzung der Stellen sei auch eine größere Herausforderung. Es seien noch nicht alle Stellen besetzt. Zwei Leitungsstellen für das Männerasyl und die Frauennotschlafstelle im Frankenweg hätten besetzt werden können und man hoffe, perspektivisch auch inhaltlich weiterzukommen.

Herr Hässner merkt an, dass er die Menschen mit Behinderung vertrete. Diese vermisse er bei den aufgeführten Personengruppen, die seines Erachtens ganz weit vorn in der Rangfolge stehen müssten. Sie benötigten Wohnungen, die dem notwendigen Standard entsprächen.

Frau Meiser macht deutlich, dass man die Menschen mit Behinderungen im Bereich der geförderten Wohnungen sehr weit im Fokus habe. Sie seien nicht speziell in dieser Abstufung enthalten. Wenn jemand einen Wohnberechtigungsschein beantrage, werde das Vorliegen einer Schwerbehinderung als Merkmal eingetragen. Es gebe bei den alten Förderungen auch Wohnungen, die behinderten Menschen vorbehalten seien. Diese würden dann bevorzugt berücksichtigt. Außerdem gebe es Wohnungen mit Zweckbindung für Rollstuhlfahrer. Den Wohnberechtigungsschein gebe es je nach Stufe der Schwerbehinderung und des Pflegegrades. Es sei nicht so, dass Menschen mit Schwerbehinderungen in der großen Masse verlorengingen. Man habe in der Registrierung nicht nur diese Rangstufen, sondern es werde der ganze Fall mit den spezifischen Problemen berücksichtigt. 

Frau Köppen nimmt Bezug auf die Leerstandsmeldungen. In dem Zusammenhang sei ausgeführt worden, dass Eigentümer von geförderten Wohnungen meldepflichtig seien. Sie habe festgestellt, dass solche Leerstandsmeldungen in anderen Kommunen verpfllichtend seien. Sie frage, ob man nicht darüber nachdenken könnte, so etwas auch in Hagen einzuführen.

Frau Meiser antwortet, dass sie direkt aus der Wohnraumbelegungsabteilung bei geförderten Wohnungen komme. Für den freifinanzierten Bereich könne sie leider keine Auskunft dazu geben.

Frau Soddemann führt aus, dass sie für dieses Fachgebiet auch keine Fachfrau sei. Sie gehe allerdings davon aus, dass es sich bei dem genannten Beispiel um Berlin als Land gehe und es sich daher um eine Landesgesetzgebung handele. Sie sei nicht sicher, ob es in Nordrhein-Westfalen dafür eine landesrechtliche Grundlage gebe. Sie gehe davon aus, dass ein solcher Sachverhalt bundes- oder landesgesetzlich geregelt sein müsse.

Herr Scholz fragt, wie es aussehe, wenn die Bindung solcher geförderten Wohnungen auslaufe und bestimmte Vermieter kurz vorher die Wohnung nicht weitervermieteten. Müsse das hingenommen werden, wenn solche Wohnungen leerstünden?

Frau Meiser erklärt, dass man Leerstand im gesetzlichen Rahmen verfolge. Sie weist darauf hin, dass das grundsätzlich nicht sein solle, dass Wohnungen kurz vor Bindungsende länger leerstünden.

Herr Hässner erklärt, dass er den Ausführungen von Frau Meiser Glauben schenke. Er habe dennoch den Wunsch, dass Menschen mit Behinderungen in der Liste der Rangfolge aufgenommen würden. Er erläutert, warum ihm das so wichtig sei.

Frau Soddemann macht deutlich, dass die Verwaltung diese Kriterien nicht so einfach ändern könnte. Es sei gerade deutlich geworden, dass diese Kriterien dazu dienten, vielen Menschen mit unterschiedlichen Problemlagen gerecht zu werden. Es werde eine komplette Fallerhebung gemacht und dann werde geschaut, wie eine Einstufung aussehe und welche Möglichkeiten es in der Vermittlung gebe. Den Bedarfen werde Genüge getan. Man könne den Hinweis von Herrn Hässner mitnehmen. Es könne allerdings nicht zugesagt werden, dass etwas geändert werde, da dahinter eine gewisse Systematik stehe, die einen ganzen Bereich betreffe. Die Kollegen müssten nach der Gesetzeslage handeln.  

Frau Dreher-Sudhoff erläutert, warum sie das Problem von Herrn Hässner nicht ganz nachvollziehen könne. 

Herr Hässner erklärt, dass es möglich sein müsse, eine andere Meinung zu vertreten.

 

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Anlagen zur Vorlage

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