01.06.2010 - 7.13 Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße, einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Ennepe und im Süden durch die Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.
Im Westen sind die Rehstraße und die S-Bahnlinie die Begrenzung.
Im Osten reicht das Plangebiet bis zur Minervastraße und nördlich der B 7 bis zum Parkplatz der Fa. Hawker GmbH, unter Einschluss des Hauses Dieckstraße 42.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im ausgehängten Plan im Maßstab von 1:1000 eindeutig dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 (frühzeitige Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) abzusehen.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
soll im 2. Halbjahr des Jahres 2010 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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