06.05.2010 - 3.3 Anfrage des Ratsmitglieds Jochen Weber, SPD-Fra...

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Wortprotokoll

Herr J. Weber bezieht sich auf die Frage und Antwort zu Nr. 2 (ANLAGE 3 der Niederschrift). Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob innerhalb der Verwaltung das Amt 23 beauftragt wird, um nach einem geeigneten Grundstück zu suchen. Bezüglich der Frage und Antwort zu Nr. 5 möchte er wissen, ob der Oberbürgermeister an die städtischen Mitarbeiter Motivationshilfe geben kann, damit bei Bekanntwerden solcher Mängel diese sofort angezeigt werden. Des Weiteren stellt er dem Oberbürgermeister die Frage, ob dieser seine Auffassung teilt, dass die Motivation, das Problem zu lösen, nicht besonders ausgeprägt sei.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf den letzten Absatz der Antwort, in welcher er seine Auffassung zur Problematik darstellt. Des Weiteren wird die Verwaltung effektivere Vorgehensweisen entwickeln und umsetzen.

 

Herr Grothe berichtet, dass die Verwaltung Kleidercontainer nur an den Standorten duldet, an denen bereits genehmigte Papier- und Glascontainer aufgestellt sind. Die anderen 109 Standorte sind illegal. Es wurde eine Vereinbarung mit dem HEB getroffen, möglichst alle öffentlichen Standorte von den Kleidercontainern innerhalb der nächsten 10 Tage zu entfernen.

 

Herr Dr. Ramrath möchte wissen, ob der Bußgeldrahmen ausgeschöpft wird, welcher für illegales Aufstellen von Kleidercontainern vorgesehen ist, wenn die Akteure bekannt und haftbar sind.

 

Herr Grothe führt aus, dass die Kleidercontainer der derzeitigen 109 Standorte keinen  Adressaten aufweisen. Die Container werden zunächst eingelagert, wenn sich dann ein Eigentümer meldet, wird ein Bußgeld festgesetzt. Wenn sich keiner meldet, wird der Container samt Inhalt nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen