21.04.2026 - 6.1.1 Anfrage der Fraktion BfH...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Schuh fragt nach, welche Maßnahmen zur Sicherung des Objektes durch die Stadt Hagen erfolgen werden und wie der Zeitplan aussieht, um die Baken zu entfernen.

Herr Pach räumt ein, dass die Baken eine Behinderung für den Verkehrst darstellen, im Vordergrund aber die Verkehrssicherung des Gebäudes steht, um die öffentliches Sicherheit und Ordnung gewährleisten zu können. Die Abrisskosten für das Haus würden sich auf 800 T€ bis zu einer Millionen Euro aufgrund der Lage an der Lenne belaufen, während die Kosten für die monatliche Absperrung nur bei 300 € liegen. Die finanziellen Verpflichtungen des Gebäudes seien höher als die Erwerbkosten. Die Leistungsfähigkeit des Eigentümers sei als sehr schwierig einzustufen. Die Stadt Hagen will nicht die Kosten für den Abriss übernehmen, aber das Objekt auch nicht erwerben, da die Verpflichtungen aus dem Grundstück höher sind als der Wert des Grundstücks. Hinzu kämen die Geräuschentwicklung durch das Lennewehr, die gegen eine Neubebauung sprechen würde. 

Herr Glod erkundigt sich, ob eine Finanzierung aus dem „Hagen-Pakt“ möglich ist. Dies wird von Herrn Pach verneint.

Herr Heinze möchte wissen, wie die Stadt reagiert, wenn größere Teile des Objektes auf die Straße herabfallen. Lt. Aussage von Herrn Pach wären dann neue Maßnahmen notwendig, zur Zeit sei das Objekt ausreichend abgesichert. 

Herr Schuh möchte wissen, ob vonseiten der Stadt Reparaturen veranlasst worden seien, dass keine weiteren Teile des Gebäudes abstürzen können. Dies wird von Herrn Pach verneint, weil diese Maßnahmen einer Sanierung gleichkommen würden.

Herr Schmidt stellt sich die Frage, in welchem Zustand sich das Objekt befinden muss, bis die Stadt im Rahmen der Ersatzvornahme tätig wird bzw. ein Abriss erforderlich ist. Die Bewohner der Nachbarhäuser müssten auch mit dem Geräuschpegel umgehen. Er sieht die Lage als reizvoll an, da das Objekt zu den Häusern, die als „Klein-Venedig“ bezeichnet werden, gehört.

Herr Arnusch fasst die Ausführungen seiner Vorredner zusammen und merkt an, dass beim Zusammenfallen des Hauses, die Stadt verpflichtet sei, das Grundstück – ähnlich wie in Wehringhausen – abzuräumen.

Herr Pach erläutert, dass sich der Grundstückwert minus Kosten für den Rückbau ergibt. Lt. BORIS NRW liegt der Wert pro Quadratmeter in Höhe von 110 €; demgegenüber stehen Abbruchkosten von ca. 1 Millionen Euro, so dass sich ein negativer Wert ergibt. Sollte es zu einer Zwangsversteigerung kommen, wäre die Stadt Hagen grundbuchlich abgesichert und bei einem Erwerb durch Versteigerung als Eigentümerin für den Abbruch verpflichtet. Die Haushaltslage lasse den Abriss aktuell nicht zu. Möglicherweise ändere sich etwas an der Lebenssituation des Eigentümers und somit auch an seiner Leistungsfähigkeit.

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Anlagen zur Vorlage