06.05.2010 - 5.15 Interkommunale Zusammenarbeithier: Fortführung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krippner bemängelt, dass die Vorlage keine Angaben zu den Kosten enthält. Aus  Dortmund sei bekannt, dass die Deckungslücke jährlich 1,7 Mio. € beträgt. Dieses würde für die Stadt Hagen jährliche Kosten in Höhe von 283.900 € bedeuten. Die Kosten muss das Land NRW tragen. Das Urteil des Verfassungsgerichts eröffne Möglichkeiten für die Zukunft, da die Kosten nun detailliert berechnet werden müssen. Kommt das Land NRW seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nach, so müsse mit den Partnerstädten Dortmund und Bochum über eine erneute Verfassungsbeschwerde nachgedacht werden. Er bitte die Verwaltung darum, diese Thematik zu erörtern und im nächsten HFA darüber zu berichten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sagt dieses zu.

 

Herr Dr. Bücker führt aus, dass der Vorlage zu entnehmen ist, dass sich zwischen den Partnerstädten eine sehr gute Zusammenarbeit entwickelt hat. Er möchte wissen, ob es für diese qualitative Aussage Kennzahlen gibt, anhand dessen diese Wertung erfolgt ist,  wie beispielsweise die monetären Vorteile, Ersparnisse oder Synergien.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm sichert diese Information ebenfalls zu.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die bis zum 31.07.2010 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 geregelte interkommunale Zusammenarbeit der Städte Bochum, Dortmund und Hagen im Geschäftsbereich des Gemeinsamen Versorgungsamtes dauerhaft fortzuführen.

 

Die Vorlage wird insofern am 07.05.2010 realisiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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