26.03.2026 - 6.10 Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Graf möchte in Erfahrung bringen, wodurch das Verfahren zur Aufnahme der Bäume angestoßen wurde.

 

Herr Köhler kann dies nicht für den konkreten Fall sagen. Aber grundsätzlich erfolgt dies durch den Fachbereich 69, wenn die Bürger solche Fälle melden oder wenn gesundheitliche Probleme der Naturdenkmäler festgestellt werden. Daher regt er an, Hinweise zu melden.

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Einleitung des 5. Änderungsverfahrens in Form eines vereinfachten Verfahrens gem. § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung (ND-VO) vom 09.02.2012 (zuletzt geändert am 20. Dezember 2023) im Stadtbezirk Mitte und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 20 (2) LNatSchG NRW.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach dem Einleitungsbeschluss erfolgt gemäß § 20 (2) LNatSchG NRW die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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