19.03.2026 - 5.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grüne...

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Aufhebung des Bebauungsplans 2/05 (568) Teil 2 – „Haßleyer Insel“ – zu beschließen, ein neues Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans einzuleiten und eine Veränderungssperre für den genannten Bereich zu erlassen.

 

A  Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 – „Haßleyer Insel“ - vom 14.07.2011 wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben.
  2. Das Verfahren zur Aufhebung ist gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

 

 

B  Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans

 

  1. Für den Geltungsbereich des alten Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 – „Haßleyer Insel“ - vom 14.07.2011 (siehe dazu unten zu 6.) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des neuen Bebauungsplans „Haßleyer Insel - Gewerbe" beschlossen.
  2. Das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes „Haßleyer Insel - Gewerbe"  ist identisch mit dem des alten Planes Nr. 2/05 (568) Teil 2 – “Haßleyer Insel” im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley. Es wird durch die BAB A 45, einem landwirtschaftlichen Weg und die Haßleyer Straße (L 704) begrenzt.
  3. Ziel und Zweck dieser Planung ist die Ausweisung von dringend erforderlichen Flächen des produzierenden Gewerbes.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

C  Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

 

  1. Zur Sicherung der Planung beschließt der Rat der Stadt Hagen gemäß §§ 14 ff. BauGB den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Haßleyer Insel - Gewerbe" (siehe oben zu B).
  2. Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.
  3. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Haßleyer Insel – Gewerbe."
  4. Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft, sofern sie nicht gemäß § 17 BauGB verlängert wird.
  5. Dem Rat sind die weiteren Verfahrensschritte zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1022616&selfaction=print