18.03.2026 - 3.1 Anfrage der HAK-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 18.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Sam Kuhtz
Wortprotokoll
Frau Thurn beantwortet die eingebrachten Fragen wie folgt:
1.: Im Jahr 2025 wurde das Trinkwasser achtmal auf PFAS untersucht. Die vier Untersuchungen am WW Hengstey waren alle deutlich unter dem Grenzwert und in vier Untersuchungen des WW Haspe waren PFAS gar nicht nachweisbar.
2.: Der Unteren Bodenschutzbehörde sind zwei Standorte in Hagen bekannt, auf denen es in der Vergangenheit gebrannt hat und bei denen PFAS im Boden nachgewiesen wurden. Beide Standorte wurden saniert bzw. teilsaniert (Bodenaustausch). Es läuft in einem Bereich ein Grundwasserrmonitoring. Die Ergebnisse werden Anfang nächsten Jahres vorliegen.
Seitens des LANUV wurde 2024 ein Fachbericht zu Hintergrundgehalten und -werten von PFAS in Böden ländlicher Gebiete in NRW vorgelegt. Ziel war es, ob und in welcher Größenordnung PFAS-Einträge in Böden ländlicher Gebiete in NRW vorliegen. Dazu wurden auch in Hagen entsprechende Bodenproben auf Acker- und Grünland vom Geologischen Dienst gezogen und ausgewertet. Der Bericht wurde anonymisiert verfasst. Es konnte aber nachgewiesen werden, dass in NRW in allen Ober- und Unterböden PFAS nachweisbar sind. Der Eintrag muss über atmosphärische Deposition erfolgt sein.
3.: Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) hat im Rahmen der externen Überarbeitung des Altlastenverdachtsflächenktasters 2021 auch eine Recherche von Brandereignissen mit AFFF-Schaumlöschmittel (Aqueous Film Forming Foam – wasserfilmbildendes Schaumlöschmittel) durchführen lassen. Dabei handelt es sich um einen PFAS-haltigen Feuerlöschschaum. Das Büro MSP aus Bochum hat dazu diverse Brandeinsatzberichte und eine Internetrecherche durchgeführt. Es konnten 9 Fälle von AFFF-Einsätzen seit 1975 nachgewiesen werden. Bei einem dieser Standorte handelt es sich um einen Schaumübungsplatz aus dem Jahre 2013. Alle Standorte sind im Altlastenverdachtsflächenkataster eingetragen und dem Land als Verdachtsflächen gemeldet worden. Zu allen Standorten liegen keine Untersuchungen vor. Die Standorte sollen sukzessive orientierend untersucht werden.
4.: Laut telefonischer Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg sind in den Genehmi-gungsbescheiden der Kläranlagen keine Untersuchungen auf PFAS festgeschrieben. Ob der Ruhrverband darüber hinaus noch Untersuchungen durchführt, ist dort nicht bekannt. Die Antwort des Ruhrverbandes, als Kläranlagenbetreiber, steht noch aus.
[Anmerkung der Verwaltung:
Die bei der Verwaltung eingegangene Antwort des Ruhrverbandes lautet:
„Auf den beiden Kläranlagen im Stadtgebiet Hagen „KA Hagen“ und „KA Hagen-Fley“ werden zur Zeit keine PFAS-Messungen durchgeführt.“]
5.: Das aktualisierte Altlastenverdachtsflächenkataster enthält aktuell 499 Altstandorte, die dem Land gemeldet wurden.
PFAS werden wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Branchen eingesetzt. Vor allem Branchen, die mit Beschichtungen, Spezialchemikalien oder Löschschäumen arbeiten, sind vorrangig zu betrachten. Dazu zählen u.a. die Galvaniken, die Textilindustrie und die Papier- und Verpackungsindustrie. Eine Auswertung des Altlastenverdachtsflächenkatasters hinsichtlich relevanter Branchen wäre theoretisch möglich, ist aber aufgrund der personellen Ausstattung derzeit nicht möglich.
6.: PFAS sind eine Gruppe von über 10.000 Industriechemikalien. Ein Verbot dieser Chemikalien ist auf kommunaler Ebene nicht möglich. Den Einsatz von PFAS-haltigen Substanzen in Hagener Betrieben zu kontrollieren, ist auf Grund der Vielzahl der Chemikalien und der personellen Ausstattung der unteren Behörden nicht möglich.
7.: Wie bereits gesagt, soll bei den beiden bekannten Brandschäden im Jahr 2026 ein Grundwassermonitoring durchgeführt werden. Die Standorte der bekannten Brandschäden sollen sukzessive untersucht werden. Alle weiteren Maßnahmen können auf Grund der personellen Ausstattung bei den unteren Behörden nicht durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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127,2 kB
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