19.03.2026 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteyse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sieling fragt, was mit den Gleisen und dem Rettungsweg auf der Fläche passiert und warum der HVG Parkplatz mit einer Schranke zumeist dauerhaft geschlossen ist.

 

Herr Keune führt zu dem Parkplatz aus, dass dieser als Überlaufparkplatz gedacht ist, wenn der eigentlich zu bewirtschaftende Parkplatz voll ist. Er weist darauf hin, dass der WBH in Kürze in diesem Bereich mit dem Ausbau des Ruhrtalradweges beginnt und nach der bisherigen Beschlussfassung der Stadt Hagen die Gleise entfernt werden sollen. Ein ordnungsgemäßer Ausbau des Ruhrtalradweges ist ansonsten nicht möglich. Möglicherweise hat der Eigentümer aber andere Interessen.

 

Frau Heuer fehlt eine deutliche Planungsskizze über den Parkplatzausbau. Weiterhin ist nicht klar, was mit den dem Eisenbahnrecht unterliegenden Gleisen passiert. Dies sollte zuerst geklärt werden, bevor ein Bebauungsplan aufgestellt wird, für ein Grundstück, welches nicht der Stadt gehört. Sie möchte außerdem wissen ob es denkbar ist einen Parkplatz zu konzipieren, auf dem die Gleise verbleiben.                                                                                     

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass der Überlaufparkplatz mit einer Schranke verschlossen ist, weil die lokale „Drift-Community“ dort sonst in den Abendstunden für Ruhestörungen sorgt. Zum Bebauungsplan verweist er auf die Vorlage 0361/2017 mit einem riesigen Geltungsbereich (Laufwasserkraftwerkbrücke bis Dortmunder Straße), der auch die diskutierte Fläche umfasst. Mit dem Vorkaufsrecht in diesem Bereich wird sichergestellt, dass die Stadt weiter Einfluss nehmen und den Bereich entwickeln kann.

 

Herr Keune ergänzt, dass dieser Bebauungsplan aus dem großen Bebauungsplan herausgenommen wurde, weil aus aktuellem Anlass die Parkplatzfrage bearbeitet werden muss. Zuvor hat man bereits den Bebauungsplan rund um das SeeBad herausgelöst bearbeitet. Bei dem vorliegenden Verfahren steht man mit der Einleitung noch ganz am Anfang. Da ist eine Darstellung des Parkplatz, wie er am Ende tatsächlich aussehen wird, noch nicht möglich.

 

Frau Stiller-Ludwig fragt wieviel qm² Waldfläche in Anspruch genommen werden muss und wieviel qm² nun tatsächlich für die Parkplatzfläche benötigt werden ( lt. B-Plan 9500 qm² - Vorkaufsrechtssatzung 14.500 qm²).  Weiterhin gibt es eine Parkplatzfläche des Ruhrverbandes, eine Schotterfläche südlich der Deponie, die ggf. genutzt werden könnte. Sie empfiehlt sehr mit dem Ruhrverband Kontakt aufzunehmen, denn dort stehen über 100 Parkplätze, die am Wochenende zur Entlastung beitragen könnten.

 

Herr Keune steht in gutem Kontakt mit dem Ruhrverband. Bisher ist ihm keine Zustimmung des Ruhrverbandes für die Nutzung bekannt und es wären auch große Investitionen für eine Aktivierung zu leisten. In der Vergangenheit wurde eine Nutzung seitens des Ruhrverbandes bereits abgelehnt, was einen aber nicht davon abhalten braucht nochmal nachzufragen. Herr Keune sieht jedoch vom Luftbild ausgehend wenig Potential.

 

Herr Dr. Diepes teilt mit, dass man in den südlichen Waldsaum nicht wesentlich eingreifen möchte. Die Frage zur Größe der Parkplatzfläche kann spontan nicht beantwortet werden, eine Antwort wird nachgereicht.

 

Anmerkung der Schriftführung: Die Antwort zur Anfrage von Frau Stiller-Ludwig ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Meier plädiert für die Einleitung des Verfahrens, um eine geordnete Anzahl von Parkplätzen zu planen. Er unterstützt die Anregung von Frau Stiller-Ludwig mit dem Ruhrverband nochmals über die Parkplatzfläche zu sprechen.

 

Herr Keune zitiert zur Frage der Größendivergenz aus der Vorlage: „Der Platzbedarf für das Vorhaben beträgt etwa 9.500 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird zur Einleitung größer gefasst, da die Anschlüsse an den Bestand noch nicht detailliert durchgeplant sind.“ Mit „Vorhaben“ ist der Parkplatz gemeint.

 

Fau Heuer bekräftigt, dass auch sie der Ansicht ist, dass ein geordnetes Parken möglich sein sollte. An schönen Tagen und am Wochenende kommt es aufgrund der Einbahnstraße zusätzlich regelmäßig zu Stau. Frau Heuer fragt nochmal nach dem bereits bestehen großen Bebauungsplan, aus dem der vorliegende herausgelöst wurde, und dem bereits beschlossenen Vorkaufsrecht, ob sie das so richtig verstanden hat.

 

Herr Dr. Diepes bestätigt und Herr Keune ergänzt, dass es aber einer rechtlichen Erneuerung bedarf, da alte Bebauungspläne und Vorkaufsrechte oft von Gerichten angezweifelt werden.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass große Bebauungspläne sich an bestimmten Stellen konkretisieren und das zu verschiedenen Zeiten. Hier hatte man zuerst das SeeBad, welches herausgelöst wurde um dort neues Planungsrecht zu schaffen, genauso geschehen für den SeePark und jetzt für den Parkplatz am Laufwasserkraftwerk, eventuell folgen noch weitere. Dieses Vorgehen ist bei großen Bebauungsplänen durchaus üblich. Das Vorkaufsrecht besteht bereits und er verweist erneut auf die Vorlage 0361/2017.

 

Frau Bremser fragt nochmal wegen der Gleise nach. Diese bergen ein Risiko für alle mit Rollschuhen, Fahrrädern, Rollstühlen etc. und sie bittet darum dies bei der Planung zur Sicherheit aller zu beachten.   

 

Herr Keune verspricht das aufzunehmen.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 2/26 (728) Südufer Hengsteysee - Parkplatz am Laufwasserkraftwerk wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Nord, Gem. Boele, Flur 28 mit den Flurstücken Nr. 93, 108, 114 teilw., 117 bis 121 und 154 -157. Im Süden wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Westen schließt sich der Hengsteysee mit der Brücke am Laufwasserkraftwerk an, im Norden befindet sich die Aufschüttung, entstanden durch die Ausbaggerung des Hengsteysees.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

AfD

2

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1022461&selfaction=print