17.03.2026 - 6.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027

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Wortprotokoll

Herr Mechnich begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Freier und Herrn Fischer vom Fachbereich Finanzen und Controlling.

 

Herr Fischer stellt die Kurzanalyse zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/2027 vor (siehe Anlage).

 

Er weist abschließend darauf hin, dass die Fachausschussberatungen und die Beratungen in den Bezirksvertretungen seit dem 02.03.2026 liefen. Die dort gefassten Beschlüsse würden dann in die gebündelte Beratung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.05.2026 einfließen. Der HFA werde die geänderten Beschlüsse für den Rat vorbereiten. Der Rat werde dann nach jetziger Planung am 21.05.2026 endgültig über die Haushaltssatzung beschließen.  

 

Im Anschluß stellt Frau Soddemann die Daten zur Haushaltseinbringung vor (siehe Anlage 2).

Sie macht deutlich, dass man die Daten aus der fachlichen Perspektive heraus aufbereitet habe. Es sei gerade in dem Vortrag von Herrn Fischer dargestellt worden, dass man eine mittelfristige Finanzplanung gehabt habe, die im Haushalt abgebildet worden sei, als man den Doppelhaushalt 2024/2025 aufgestellt habe. Sowohl in der gedruckten Fassung als auch in der interaktiven Fassung könne man den Vergleich nur schwer sehen. Aus dem Grund wolle sie diesen für die Teilbereiche des SID aus ihrem Vorstandsbereich 3 vorstellen. Die damals angenommenen Ansätze für 2026 habe man jetzt aus den unterschiedlichsten Gründen anheben müssen. Sie wolle vorweg ein paar Zahlen darstellen, die deutlich machten, dass man in diesem Feld an vielen Stellen entsprechende Leistungen erbringe und diese ein Teil dessen seien, warum ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich sei. Man habe ein paar Dinge zusammengestellt, die helfen sollen, deutlich zu machen, in welchen Bereichen die Steigerungen lägen und warum diese nur schwer zu steuern seien. Man könne nur mäßig beeinflussen, wie sich die Bevölkerung entwickelt. Diese Bevölkerung sei aber für alle Leistungen, die im Vorstandsbereich 3 enthalten seien, eine der zentralen Größen. Ohne Bevölkerungsentwicklung könne man nicht planen. Sie sei einer der Faktoren, die viele der Angebote bestimmen.          

 

Sie weist abschließend darauf hin, dass die Schwierigkeit sei, dass man in diesem Bereich kaum Haushaltssicherungsmaßnahmen umsetzen könne. Das bringe ihren Vorstandsbereich auch in eine gewisse Verantwortung. Man habe gerade die Dimensionen gehört, in denen man Steigerungsraten habe und die gleichzeitig in anderen Bereichen über andere Aufgaben mit aufgefangen werden müssten. 

Trotz dieser Situation im Vorstandsbereich 3 seien keine weiteren Maßnahmen über das hinaus, was im Haushaltsicherungskonzept 2024 festgelegt worden sei, im Bereich vom FB 55 und auch im Bereich vom FB 56 zur Haushaltskonsolidierung angemeldet worden.

 

Frau Köppen dankt für die Präsentationen. Das stelle den Zusammenhang dar, in dem die  Zahlen stünden und erkläre die hohen Ausgaben und die Schwierigkeit, Mittel einzusparen.  

Sie habe eine Frage zum Bereich des Fachbereiches 53 zu der Konsolidierungsmaßnahme 24_53.001 auf der Seite 98 - Sachkosteneinsparung im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz (Teilplan 0740), in dem sich der Zuschuss für den Verhütungsfonds verberge. Sie verstehe es so, dass es sich um eine Maßnahme aus dem Jahr 2024 handele und es hier keine weiteren Kürzungen gebe. Jetzt habe aber der Frauenbeirat am 02.03.2026 beschlossen, dass der Verhütungsmittelfonds nicht von 30.000 € auf 15:000 € gekürzt werden und diese Konsolidierungsmaßnahme nicht umgesetzt werden solle. Sie fragt, wo diese Maßnahme zu finden sei. Wenn das heute nicht zu klären sei,  werde sie auf jeden Fall jetzt oder an anderer Stelle die 1. Lesung beantragen.

 

Frau Soddemann weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss verschoben worden sei. Das bringe den SID in die Situation, dass es vorher eine reguläre SID-Sitzung  gebe, so dass heute die 1. Lesung ohne die Anberaumung einer Sondersitzung möglich sei.      

Die nächste Sitzung des SID finde statt am 05.05.2026 vor der Sitzung des HFA, die am 07.05.2026 stattinde.

 

Herr Fischer weist darauf hin, dass der Versand für den HFA eine Woche vor der Sitzung am 07.05.2026 stattfinde und daher dann mit Tischvorlagen gearbeitet werden müsse.

 

Frau Soddemann bittet die Ausschussmitglieder eindringlich, dass sie für den  Fall, dass sie Fragen hätten, diese eine Woche vor der Sitzung an Frau Hogrebe zu melden, damit man diese entsprechend beantworten könne. Daraus könne die Verwaltung dann auch ableiten, wo man ggf. noch Hinweise geben müsste. Sie nimmt wahr, dass Herr Fischer mit diesem Kompromiss einverstanden ist.

 

Frau Dr. Scholten bittet ihre zuständige Mitarbeiterin Frau Baumann, die Frage von Frau Köppen zu beantworten.

 

Frau Baumann berichtet, dass festgestellt worden sei, dass dieser Betrag in Höhe von 15.000 €  bei den Konsolidierungsmaßnahmen fehlt.

 

Frau Buchholz stellt fest, dass dieser Fonds ja bereits gekürzt worden sei. Die Kürzung von einem Betrag in Höhe von 30.000 € auf einen Betrag in Höhe von 15.000 € sei ja bereits erfolgt. Sie fragt, ob dieser jetzt von 15.000 € auf 0 € gekürzt werden solle?

 

Frau Baumann verneint diese Frage. Der Ausgangspunkt in 2024/2025 sei eine Kürzung von 35.000 € um 5.000 € auf 30.000 € gewesen. In der jetzigen Konsolidierungsliste sei für 2026/2027 eine Kürzung auf 15.000 € vorgesehen. 

 

Frau Köppen fragt, ob das jetzt so zu verstehen sei, dass eine Maßnahme vergessen worden sei, die noch aufgeführt werden müsste?

 

Frau Baumann bestätigt diese Annahme.

 

 

Frau Köppen äußert ihr Bedauern darüber. Sie habe wirklich gehofft, dass diese Kürzung nicht vorgeschlagen werde. Sie könne jetzt schon sagen, dass sie diese Konsolidierungsmaßnahme nicht mittragen werde. Der Verhütungsmittelfonds sei in den Jahren seit 2020 so gut angenommen worden. Es sei ein schwieriger Start gewesen. Sie könne nicht nachvollziehen, dass man eine Entwicklung, die erst langsam Fahrt aufgenommen habe, jetzt stoppen wolle.

 

Herr Fischer weist darauf hin, dass in der von Frau Köppen angesprochenen Maßnahme 24_53.001 die Kürzung des Zuschusses für den Verhütungsfond enthalten sei. Es handele sich nicht um eine neue Maßnahme, sondern sei lediglich die Fortschreibung der Maßnahme, die weiterhin bis zur Erfüllung des HSK drin bleibe, auch wenn sie bereits erfüllt worden sei.

 

Frau Buchholz zeigt sich irritiert und fragt, was denn jetzt stimme. Sie gehe davon aus, dass hier etwas nicht korrekt dargestellt sei.

 

Frau Dr. Scholten stellt richtig, dass die Darstellung von vorhin richtig sei. Es sei 2024 eine Kürzung in Höhe von 5.000 € von 35.000 € auf 30.000 € erfolgt. Eine weitere Kürzung in Höhe von  15.000 € sei vom FB 53 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beplant worden. Der Vorschlag sei schweren Herzens erfolgt. Diese Maßnahme  sei hier nicht enthalten. 

 

Frau Soddemann schlägt vor, diese Angelegenheit intern klären zu lassen. Sie sei davon ausgegangen, dass heute in der Sitzung eine 1. Lesung erfolge. Sie gehe davon aus, dass man diese Frage entweder mit dem Protokoll  oder im Nachgang beantworte, damit Klarheit hergestellt werde.Sie befürchte, dass diese Frage durch interne Dikussionen nicht aufgelöst werden könnte.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

„Die Maßnahme 24_53.001 wurde im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplans 2024/2025 neu aufgelegt. Hier handelt es sich um eine Sachkosteneinsparung in einer Summe rd. 15 T€. Dies wurde u.A., aber nicht nur, durch eine Kürzung des Verhütungsmittelfonds realisiert.

Diese Maßnahme wurde in der Aufstellung des Entwurfs nicht ausgeweitet, allerdings ist hier eine Einsparmöglichkeit umgesetzt worden. Diese wirkt sich nicht auf die HSK Maßnahme aus, bewirkt aber, wie in der Sitzung durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz darstellt, eine Kürzung i.H.v. 15.000 €.“

 

 

Frau Buchholz begrüßt die Zusage einer internen Klärung. Sie bitte darum, eventuelle weitere fehlende Kürzungen nachzutragen. 

 

Frau Soddemann betont, dass sie gerade deutlich gesagt habe, dass die Verwaltung aus ihrem Vorstandsbereich keine weiteren zusätzlichen HSK-Maßnahmen benannt habe. Insofern sei diese Frage bereits beantwortet worden.

 

Frau Köppen erklärt, dass sie sich dem Beschluss, den der Frauenbeirat zu dem Verhütungsmittelfonds gefasst habe, vollumfänglich anschließe.  Dieser fordere, dass der Betrag in Höhe von 30.000 € im Haushalt verbleibe.    

 

Frau Buchholz nimmt Bezug auf die Konsolidierungsmaßnahme 26_53.001 – Streichung Zuschuss für „Drachenherz“ in Höhe von 90.000 € ab 2027. Sie fragt, welche Gründe es für diese Maßnahme gebe. 

 

Frau May schildert, dass man hier – ähnlich wie beim Verhütungsmittelfonds – unschlüssig gewesen sei. Man habe den Haushalt zu einem Zeitpunkt aufgestellt, als man noch gar nicht gewußt hätte, wo die Reise hingehe.  Die 90.000 € , die man bei der Aufstellung des Haushaltes entdeckt habe, seien dem FB 53 schlichtweg nicht zur Verfügung gestellt worden, so dass man das als Mehrbedarf hätte anmelden müssen. Man bekomme ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt, das man einhalten müsse und das man auch eingehalten habe. Den Zuschuss für Drachenherz in Höhe von 90.000 € habe man nicht mehr im FB 53 unterbringen können. Der Effekt sei der gewesen, dass man gesagt habe, man wolle Strukturen nicht zerschlagen, weil man diese auch für äußerst wertvoll halte. Die Arbeit, die dort geleistet werde, sei großartig. Nichts läge dem FB 53 ferner, als hier etwas zu zerschlagen. Man habe entgegen sonstiger finanzieller Möglichkeiten keine Verträge gekündigt, sondern habe beschlossen, diesen Betrag stehen zu lassen und damit in die politische Beratung zu gehen und lasse die Politik über Wertigkeit und Priorität entscheiden. Für das Jahr 2026 habe der Fachbereich Finanzen die 90.000 € noch einmal zur Verfügung stellen können, für das Jahr 2027 leider nicht mehr. Somit bestehe  für das Jahr 2027 keine Deckung mehr.

 

Frau Soddemann berichtet, dass es zu der  Umschichtung zum FB 53 eine Diskussion im Jugendhilfeausschuss gegeben habe. Wenn es keine Hilfe zur Erziehung sei, könne es auch nicht aus dem Topf der Hilfen für Erziehung finanziert werden. Aus dem Grund sei es im Jahr 2024 umgestellt worden. Das sei eine bewußte Entscheidung gewesen. Man nehme gerade selber Kürzungen im Bereich des Kinder- und Jugendförderplans vor, so dass man das auch nicht über die Jugendhilfe auffangen könne. Sie äußert ihr Bedauern darüber.

 

Frau Grahl stellt den Antrag auf 1. Lesung.  

 

Herr Mechnich stellt fest, dass alle Ausschussmitglieder damit einverstanden sind.

 

 

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Empfehlungsbeschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2026/2027 bezüglich des in der Anlage genannten Teilplans zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig in 1. Lesung beraten

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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