05.03.2026 - 6.4 Anfrage der Fraktion BfH...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Schuh erkundigt sich, ob jemand von der Fachverwaltung Stellung nehmen kann. 

 

Herr Kozinski beantwortet stellvertretend für den Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung – Untere Bauaufsichtsbehörde die eingereichten Anfragen.

Er liest die Antworten wie folgt vor: 

1: Nach unserem Kenntnisstand sind die losen Teile bislang nicht beseitigt worden; dies ist auch der Grund, warum weiterhin abgesperrt bleibt.

2: Ein Standsicherheitsnachweis liegt bislang nicht vor.

3: Wie in jedem bauordnungsbehördlichen Verfahren gehen wir mit Zwangsmitteln gegen den verbleibenden Eigentümer vor. In diesem Fall die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern.

4: Der Eigentümer ist für die Instandhaltung von baulichen Anlagen verantwortlich. Die untere Bauaufsichtsbehörde schreitet bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein (daher die Absperrung). Die vorzunehmenden Instandhaltungsmaßnahmen und/oder Sanierungsmaßnahmen für das Gebäude sind erheblich und sollen nicht von der Stadt finanziert werden.

5: Die Verkehrssicherungspflicht besteht immer. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist durch Absperrung vorerst beseitigt. Kostenpflichtig ist der Eigentümer. Die Leistungsfähigkeit ist nicht bekannt.

 

Herr Schuh ist verärgert, dass wiederholt die Stadt die Kosten, für die Sicherstellung der Gefahrenlage zum Wohle der Allgemeinheit übernehmen muss.

Er ist der Meinung, dass lediglich eine Androhung von Zwangsmitteln kein adäquates Mittel mehr in dem vorliegenden Fall sei. Er zitiert die Gemeindeordnung NRW in Bezug auf eine Enteignung.       

 

Herr Glod stimmt Herr Schuh zu.

 

Herr Schmidt fragt nach, ob der Hagen-Pakt, in Bezug auf den Ankauf von Schrottimmobilien auch für Hohenlimburg greifen kann. 

 

Herr Kozinski erklärt, dass Hohenlimburg nicht in dem abgegrenztes Programmgebiet des Hagen-Paktes liegt. Er ergänzt, dass nach seinen Informationen die Verwaltung bestrebt sei, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen.   

 

Herr Heinze möchte wissen, ob mit einer Straßensperrung der Unternahmerstraße zu rechnen sei, wenn sich die Gefahrenlage weiter erhöht.

 

Herr Arnusch möchte wissen, ab welchen Zeitpunkt die Stadt Hagen, auf Grund der Gefahrenlage, verpflichtet ist eine Schrottimmobilie zu übernehmen. 

 

Herr Kozinski kann die Frage nicht beantworten und leitet die Frage weiter. 

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Anlagen zur Vorlage

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