18.03.2026 - 6.3 Im Deerth 3b - Errichtung eines zentralen Forst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker begrüßt, dass die Vorlage mit der Aufnahme auf die Tagesordnung ein Gremium des Rates erreicht habe. Er habe die Vorlage, den Begleitplan sowie die Artenschutzprüfung I ausgiebig studiert und hierzu Kritikpunkte zu äußern. Die Bearbeiterin der ASP I berichte von 40 planungsrelevanten Arten, bei allen ließen sich ihrer Einschätzung nach artenschutzrechtliche Konflikte aus dem Weg räumen. Seitens Herrn Dr. Bückers Beurteilung beruhten diese auf fehlenden aktuellen Funddaten vor Ort. So seien weder der Naturschutzbund, die Biostation oder fachkundige Artenschützer in die Analyse miteinbezogen worden. Hinsichtlich der Daten für Schmetterlinge gebe es zwei planungsrelevante Ergänzungen - den zweimal durch ihn nachgewiesenen Nachtkerzenschwärmer sowie die Spanische Fahne. Weiterhin sei hinsichtlich der Vorprüfung der fehlende Wirkungsfaktor Verkehrszunahme zu kritisieren. Im Rahmen der Neubauplanung sei ein Seminargebäude mit einem Fassungsvermögen von 100 Personen vorgesehen, was zu einem deutlichen Mehrverkehr an diesem Standort führen werde. Störungen und Verluste bei Amphibien, Reptilien sowie Vögeln seien die Folge und bei der Prüfung zu bedenken.

Abschließend stellt er folgenden Sachantrag:

„Der Umweltausschuss empfiehlt der Verwaltung, vom WBH sowohl ein Verkehrsgutachten als auch eine ASP II einzufordern.“

Herr Fleischmann erinnert an die Übernahme des Forstamtes als eigenes Geschäftsfeld des WBH im Jahre 2011. Zu dieser Zeit habe man eine heterogene Personalstruktur mit zwei Forstbezirken sowie Immobilien in schlechtem baulichem Zustand vorgefunden. Im Laufe der Jahre seien organisatorische Änderungen vorgenommen worden, welche in einer Organisation in einem großen Revier mündete. Aufgrund des Zustandes und insbesondere der nicht mehr gewährleisteten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sei die Notwendigkeit eines neuen Forstbetriefshofes immer deutlicher geworden. Mittels einer Potenzialanalyse habe man den Betriebshof im Deerth immer weiterentwickelt, bis schließlich der Verwaltungsrat des WBH den Bau beschlossen und man einen Bauantrag gestellt habe.

Aus seiner Sicht sei es selbstverständlich, dass man die Umweltbelange im Rahmen eines Bauantrages berücksichtige. Er betont, man befinde sich derzeit noch in der Genehmigungsplanung, in Zuge derer nicht ausreichend untersuchte Sachverhalte identifiziert würden. In diesen Fällen müsse und werde man entsprechend nacharbeiten. Man könne nicht einschätzen, wie detailreich sich die Bearbeiterin der ASP I in die Thematik eingearbeitet habe und inwieweit die angesprochenen Schmetterlingsarten im Bereich des Betriebshofes relevant seien. Frau Kirsch habe jedoch den Eindruck einer kenntnisreichen Expertin hinterlassen.

Um die Diskussion zu versachlichen, habe man für diese Sitzung eine Präsentation über die derzeitige Situation, die Notwendigkeit und die Planung des Neubaus vorbereitet.

Herr Holl stellt anhand einer Präsentation [dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt] die Historie der Forstbetriebshöfe, den derzeitigen Zustand sowie den geplanten Um- bzw. Neubau des zentralen Forstbetriebshofes Im Deerth vor.

Frau Selter führt zu ihrer Korrespondenz mit dem Landesverband der Naturschutzverbände aus. Durch ein Schreiben einer zugehörigen Rechtsanwältin werde der Charakter eines privilegierten Vorhabens angezweifelt. Weiterhin werde dazu angeraten, Alternativstandorte zu prüfen, eine ASP II sowie ein Verkehrs- und Lärmschutzgutachten durchzuführen. Bereits im Jahre 2017 sei ein privat in Auftrag gegebenes Artenschutzgutachten im Rahmen der Bebauung am Deerth erstellt worden, welches zahlreiche relevante Arten habe feststellen können. Aufgrund dessen fordere sie die Erweiterung der Prüfungen und Beauftragung einer ASP II.

Herr Szuka fasst zusammen, dass es sich um ein schwieriges und sorgsam zu diskutierendes Thema handele. Dennoch dürfe man ein laufendes Verfahren nicht beliebig auffächern. Vielmehr müsse man darauf vertrauen, dass die Fachabteilung der Verwaltung das Bauantragsverfahren rechtlich sauber prüfe. Sämtliche beanstandeten Faktoren seien Teil der Prüfung, an dessen Ende eine Entscheidung über die Privilegierung stehe. Aus grundlegenden verfahrenstechnischen Gründen rate er daher davon ab, spontane Zusatzaufträge zu beschließen und vielmehr das Ergebnis der gesetzlich vorgesehenen Prüfungen abzuwarten. Hagen sei eine Stadt mit zahlreichen Wäldern, welche nach einhelliger Meinung vernünftig bewirtschaftet werden müssten. Folglich sei dafür aber auch der angemessene Raum zu schaffen. Weiterhin hätten die Mitarbeiter des WBH einen Anspruch auf ordentliche Arbeitsbedingungen. Der Vortrag von Herrn Holl habe anschaulich dargestellt, dass entgegen mancher öffentlichen Diskussion keine Waldflächen für das Vorhaben gerodet würden oder andere tiefe Eingriffe in die Natur erfolgten. Die skizzierten Planungen beträfen ein Gelände, welches derzeit – in einer anderen Form – bereits bestehe. Im Allgemeinen empfehle sich eine sachlichere, weniger aufgeheizte Diskussion.

Herr Voigt erinnert daran, dass sowohl der UWA als auch der STEA in der Sache lediglich zur Information beteiligt sei, entscheiden werde der Verwaltungsrat des WBH. Er fragt nach, ob die anderen Forstbetriebshöfe aufgegeben würden.

Herr Fleischmann bestätigt dies und ergänzt, dass diese zum Teil bereits aufgegeben worden seien. Diese Standorte dienten zudem als Ausgleichsflächen, mit denen man den zusätzlich überbauten Raum kompensiere. Auf den Flächen der zurückgebauten Betriebshöfe werde zukünftig wieder Wald entstehen.

Herr Voigt betont, dass sich die Natur diese Flächen wieder zurückerobern könne und dies positiv zu bewerten sei. Er verweist nochmals darauf, dass der Umweltausschuss nicht als entscheidendes Gremium vorgesehen sei, über den eingebrachten Antrag jedoch abgestimmt werden müsse.

Herr Ludwig erkundigt sich, ob alternative Standorte außerhalb der vier bekannten Flächen geprüft worden seien.

Herr Holl erklärt, dass dies im Rahmen der Potenzialanalyse geprüft worden sei. Man habe sich bewusst für den Standort am Deerth entschieden. Ein gewichtiger Grund sei auch die Waldpädagogik, für welche fußläufige Wege zu den Wildgehegen essentiell seien. Hinsichtlich des in Rede stehenden Mehrverkehrs entgegnet er, dass der Deerth mitten im Stadtwald und damit im größten zusammenliegenden Waldgebiet liege. Dort seien die Fahrzeuge des WBH ohnehin täglich im Einsatz, weshalb kein Mehrverkehr entstehe. Formal weist er darauf hin, dass der Verwaltungsrat den Neubau in seiner Sitzung des 09.10.2024 bereits positiv beschlossen habe.

Herr Dr. Bücker betont, dass eine ASP II eine gängige, rechtmäßige Maßnahme darstelle. Gerade bei großen zu verändernden Gebieten wie es hier der Fall sei, müsse mit einer besonderen Sorgfalt gehandelt und ein strenges Maß angelegt werden. Anschließend wiederholt er seinen eingebrachten Sachantrag und bittet um Abstimmung.

Herr Ludwig lässt über den Sachantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

4

 

AfD

3

 

 

SPD

 

3

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

HAK

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

Die Linke

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

X

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Dafür:

7

Dagegen:

7

Enthaltungen:

1

 

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage