03.03.2026 - 5.3 Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktio...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Sadowsky geht auf die Vorlage ein und erklärt dessen Inhalt.

 

Herr Karl und Herr Steffen von Enervie Vernetzt GmbH stellen sich vor und weisen zunächst daraufhin, dass die Stadt Hagen für die Versorgung des Löschwassers im Rahmen der Vorsorgepflicht zuständig ist. Enervie sei hier nur unterstützend tätig. Die Wasserversorgung der Haushalte stehe im Vordergrund.

 

Herr Steffen erläutert, das der Höhenunterschied zwischen der Selbecker Str. und Zur Höhe bei 100 m liegt und eine Herausforderung für die Wasserversorgung darstellt. Als Wasserversorger sei man in der Pflicht, erforderliche Mengen an Wasser für die Haushalte bereitzustellen, aber auch die Wasserhygienevorschriften einzuhalten. Die Bereitstellung großer Mengen an Wasser erfordere größere Wasserleitungen. Die Einhaltung der Vorschriften schränke die Dimension der Leitungen ein. Das sähe man bei dem Leitungsverlauf „Zur Höhe“. Auf halber Höhe ist eine Druckerhöhungsanlage installiert, die den Druck aus der Selbecker Str. unterstüzten soll. Trotz der Anlage sei im oberen Bereich eine Extremlage vorzufinden.

Bei der Ertüchtigung der Druckerhöhungsanlage wurde damals die Möglichkeit des Einbaus einer größeren Anlage geprüft. Aufgrund Flächenmangels konnte das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Dennoch könne der übliche Bedarf hiermit abgedeckt werden.

Der übliche Wasserbedarf läge an normalen Tagen bei 1,2 Kubikmeter pro Tag in diesem Bereich. Die maximalen Fördermengen ständen hier zur Verfügung. Enervie fehle aber die Kapazität für Brandeinsätze ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen.

Herr Steffen gibt an, dass mehrere Beschwerden von Anwohnenden aufgrund des niedrigen Wasserdrucks bei Enervie eingegangen seien. An der bisherigen Station seien keine größeren Reserven vorhanden und eine Erhöhung des Wasserdrucks könnte unter Umständen bei anderen Anwohnenden, die hinter der Druckerhöhungsanlage wohnen Schäden verursachen. Eine Lösung, die vorstellbar wäre, sei die Installation einer weiteren Druckerhöhungsanlage im Bereich der letzten Spitzkehre, vorausgesetzt die entsprechenden Grundstücke ständen zur Verfügung.

 

Herr Karl fügt dem hinzu, dass die Waldfläche, die dem Wirtschaftsbetrieb Hagen gehört eventuell geeignet dafür wäre.

 

Herr Dahme fragt, ob Enervie diesbezüglich im Gespräch mit dem WbH ist.

 

Herr Karl bejaht die Frage.

 

Fragen der Anwohnenden werden von Herrn Karl und Herrn Steffen beantwortet. Unter anderem wird gefragt, warum keine Löschteiche angelegt werden.

 

Herr Karl weist darauf hin, dass nächste Woche in der Vorstandssitzung der Enervie die Problematik nochmal in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr aufgegriffen wird.

 

Herr Dahme informiert, dass die Feuerwehr bereits Gespräche mit zwei Anwohnern geführt haben soll, die in Notfällen ihre Teiche oder Schwimmbecken zur Brandlöschung zur Verfügung stellen möchten. 

Weiterhin möchte er wissen, ob der vorhandene Wasserbehälter genutzt werden könnte, um zusätzlichen Druck zu erzeugen oder als Löschwasser genutzt werden könnte.

 

Herr Karl erwidert, dass nur die Feuerwehr beurteilen kann, ob der Wasserbehälter für sie von Nutzen sein kann. Enervie benötige diesen Behälter nicht.

 

Auf die Frage von Frau Stiller-Ludwig, ob die Maßnahme im Rahmen der Budgetplanung vorgezogen wird und mit welchem Zeitfenster zu rechnen ist, erwidert Herr Karl, dass sobald alle Genehmigungen für die Zuleitung und das Grundstück vorliegen, begonnen werden kann.

 

Herr Steffen stimmt der Antwort zu und kalkuliert mit einem dreiviertel Jahr bis zur Umsetzung.

 

Herr Eiche äußert seine Bedenken, dass der Vorschlag Löschteiche einzubinden, nicht aufgenommen wird.

 

Herr Dr. Erpenbach erwidert, dass mehrere Lösungsansätze geprüft werden. Unter anderem die Nutzung des Hochbehälters, die zur Verfügung gestellten Schwimmbecken, die Löschteiche und die Einrichtung einer zweiten Zuwegung. Weiterhin sei die Feuerwehr dahingehend sensibilisiert ausreichend Löschwasser bei Bränden mitzuführen. Derzeit erfolgt die rechtliche Absicherung.

 

Herr Fischer regt an, Halteverbotszonen einzurichten.

 

Herr Dahme erklärt, dass diese schon eingerichtet worden sind.

 

Ein Anwohnender bezieht sich auf einen Zeitungsartikel, indem der Zustand der Feuerwehrfahrzeuge als nicht geeignet beschrieben wird, um die Wasserbehälter zu transportieren. Er bezweifelt, dass Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger die Höhe hochfahren können und fragt sich, wie das Wasser hoch transportiert werden soll.

 

Herr Dr. Erpenbach erwidert, dass die Achslast der Feuerwehrfahrzeuge ertüchtigt werden. Weiterhin seien die Straßen für solche Transporte nicht ausgelegt. Die Container sollen überwiegend bei Vegetationsbränden eingesetzt werden. Diese könnten an Waldeingängen platziert und bei Bedarf im Pendelverkehr zur benötigten Stelle abtransportiert werden.

 

Herr S. möchte wissen, ob die Verwaltung mit der Feuerwehr Gespräche über konstruktive Prozesse führt, um die derzeitige Situation zu verbessern. Er bezweifelt, dass die dargelegten Lösungen in der Sitzung ernst genommen werden.

 

Herr Dr. Erpenbach erwidert, dass bereits vor cirka einem Jahr ein Treffen mit Enervie, dem Wirtschaftsbetrieb Hagen, der Feuerwehr sowie der Abteilung Baurecht stattgefunden hat. Bei diesem Treffen seien Fachtiefe Gepräche auf der Arbeitsebene geführt und konstruktive Lösungen herausgearbeitet worden.

 

Herr Eiche bezieht sich auf die Anmerkung des Anwohners und erklärt, dass die Politik genau deshalb die Fragen stellt und natürlich daran interessiert ist, die gestellten Fragen beantwortet zu bekommen. Die Lösungsfindung läge dann bei der Verwaltung.

 

Herr Dahme verweist auf die Ausführungen in der letzten Sitzung von Herrn Lehmke und teilt mit, dass beim Einsatz der Feuerwehr in besonderen Einsatzgebieten ein Codewort auf die Besonderheit des Einsatzes hinweisen soll.

 

Eine Anwohnerin schildert, dass bereits vor 40 Jahren bei einem Brandeinsatz nicht genügend Wasser zur Verfügung stand und gegen dieses Problem offenbar nichts unternommen wurde.

 

Hierzu erklärt Herr Dr. Erpenbach, dass die Feuerwehr gegenüber der Aufsichtsbehörde eine rechtliche Verpflichtung hat, einen Brandschutzbedarfsplan anzuzeigen und zur Genehmigung oder Prüfung vorzulegen.

Weiterhin sei die Löschung eines Gebäudes in Vollbrand auch nicht möglich, unabhängig von der Menge des zur Verfügung stehenden Löschwassers. Jedes Szenario erfordere individuelle Lösungen, die vorher geplant werden.

 

Frau Stiller-Ludwig bemerkt die Besorgnis der Anwohnenden, dass nicht die richtigen Ansprechpartner der Sitzung beiwohnen. Sie erklärt, welche Funktionen die Anwesenheit von Herrn Dr. Erpenbach in der Sitzung erfüllt und wünscht sich ein zustimmendes Nicken.

 

Herr Sadowsky bedankt sich für die Ausführungen und fragt wie es in anderen Stadtgebieten oder Gemeinden mit der Löschwassersituation aussieht.

 

Herr Steffen betont, dass es nichts ungewöhnliches ist, dass der Wasserhydrant kein Wasser hat. Das würde auch in anderen Gemeinden vorkommen. Auch hier werden Gespräche zwischen der Enervie und der zuständigen Feuerwehr geführt und Konzepte herausgearbeitet.

 

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Beschluss:

 

Stellungnahme zur Situation der Löschwasser- und der allgemeinen Wasserversorgung in der Straße „Zur Höhe“ und in vergleichbaren Situationen im BV Gebiet.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Der Bericht von Enervie wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage