10.02.2026 - 5.1 Im Deerth 3b - Errichtung eines zentralen Forst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Anfrage von Frau Selter teilt Herr Gockel mit, dass die Entscheidung der Bauordnung zwischenzeitlich getroffen sei und das beantragte Vorhaben als privilegiert gem. § 35  (1) BauGB eingestuft wurde und somit auch naturschutzrechtlich genehmigungsfähig sei. Für die rechtliche Erläuterung siehe Protokoll der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 25.11.2025, TOP 13.2.

 

Herr Bihs, Vorstand des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH), erläutert. Nach der Feststellung der Arbeitssicherheit entspreche der Forstbetriebshof am Standort Kurk nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an einen Arbeitsplatz und müsste aufgegeben werden. Der Standort Deerth sei der ideale Standort aufgrund der mittigen Lage in den Waldbeständen des WBHs. Aktuell werde der Standort Deerth als Platz für die Aufarbeitung des Brennholzes mit Lagerplatz genutzt. Die Überlegung war, die anderen Standorte zurückzubauen, weil sie keine Nutzung mehr haben. Der Standort Kurk werde bis auf das bewohnte Forsthaus zurückgebaut. Durch den Rückbau entstehe eine positive Bilanz im Rahmen der Eingriffsregelung.

 

Herr Beckmann weist darauf hin, dass der Standort Hegd schon vor Jahren aufgegeben wurde und der Standort Loxbaum als Standort für die Gärtner*innen genutzt würde. Er befürchtet ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, wenn der Standort Deerth als zentraler Forstbetriebshof ausgebaut werden würde. Aus seiner Sicht sei der Deerth kein geeigneter optimaler Standort. Er verweist auf andere leerstehende Flächen außerhalb des Waldes, wie der ehemalige Schlachthof, die VARTA-Insel oder die Westside. Es fehle ihm eine vernünftige Abwägung und Prüfung anderer Flächen.

 

Auf Anfrage von Herrn Welzel bzgl. der Notwendigkeit weiterer Wegebaumaßnahmen antwortet Herr Bihs, bis auf die Umgestaltung der Zufahrt sei keine Wegebaumaßnahme, die über eine normale Wegeunterhaltung hinausgehe, erforderlich. Der Premiumwanderweg könne auch gut bedient werden, der Standort Deerth wurde auch als Veranstaltungsort genutzt.  

 

Herr Bihs wiederholt nochmal, es sei eine Abwägung vollzogen worden. Die Anlage werde auf der Wiesenfläche, nicht im Wald errichtet. Die Inanspruchnahme eines Waldrandes werde durch Abpflanzungen ausgeglichen. In Bezug auf die Erschließung sei der Standort Deerth der günstigste, ein direkter Kanalanschluss sei hier möglich. Auch seien die Unterhaltungskosten an den Standorten stark angestiegen. Er widerspricht der Aussage von Herrn Beckmann und stellt klar, der Loxbaum sei ein Standort des WBHs mit Unterbringung auch von forstlich genutzten Fahrzeugen und Maschinen.

 

Frau Kuschel-Eisermann fragt, welche anderen Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebietes untersucht und verworfen wurden. Wenn es nicht dokumentiert wurde, sehe sie ein Abwägungsdefizit nach § 1 BauGB. Weiterhin fragt sie, auf welchen konkreten rechtlichen Grundlagen das Vorhaben als privilegiert eingestuft wurde.

 

Herr Bihs verweist auf die Vorlage, in der die geprüften Alternativflächen aufgeführt sind. Von gesamt ca. 1.800 ha Waldfläche des WBHs liegen ca. 1.200 ha Waldfläche um den Deerth. Daher sei der Standort geeignet, im Gegensatz zu Hohenlimburg oder der VARTA-Insel.

 

Herr Gockel wiederholt seine Ausführungen, dass das Vorliegen einer Privilegierung nach Baurecht von den Bauordnungsbehörden geprüft und entschieden werde. Der Landschaftsplan trage der Genehmigungsfähigkeit privilegierter Vorhaben Rechnung. Auch weist er nochmal auf den langen Vorlauf in diesem Verfahren hin und den Beschluss des politisch besetzen Verwaltungsrates beim WBH, des Standort Deerth zu favorisieren. Seitens der unteren Naturschutzbehörde sei die Eingriffsregelung und der Artenschutz geprüft worden, Entsiegelungsmaßnahmen seien eine sinnvolle Kompensation. Die Erschließung werde seitens der Bauordnung geprüft. Wenn die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt sei, sei der Landschaftsplan als öffentlicher Belang ausgeräumt und die Bauordnung prüft weiter die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit.

 

Unter Verweis auf die Inhalte der Baugesetze von Bund und Land versteht Frau Kuschel-Eisermann nicht, dass eine freie Fläche bebaut werden dürfe, solange bereits versiegelte Flächen vorhanden seien. Herr Bihs weist nochmal auf die Entsiegelung und die positive Bilanz hin.      

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch kann die Ausführungen von Frau Kuschel-Eisermann und Herrn Beckmann nachvollziehen. Es müsse erst ergebnisoffen geprüft werden, wo nach Aufgabe der bisherigen verteilt gelegenen Standorte genau zentral in Hagen ein Forstbetriebshof sinnvoll sei. Auch stellt er infrage, ob überhaupt ein Forstbetriebshof erforderlich sei bei der Vergabe der forstlichen Tätigkeiten an Subunternehmer.

 

Herr Bühren kann die wirtschaftlichen Überlegungen des WBHs für einen zentralen Standort verstehen. Er berichtet aber von anderen Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, bei denen die Privilegierung neben einer engen Auslegung einer gewerblichen Nutzung abgelehnt wurde. Der WBH als Wirtschaftsbetrieb habe eine gewerbliche Zielsetzung. Er kritisiert, es werde mit zweierlei Maß bei der Entscheidung der Privilegierung gemessen. 

 

Herr Welzel äußert seine Sorge der Beeinträchtigung des wertvollen Waldes durch vermehrtes Verkehrsaufkommen und Lärm und zweifelt die Artenschutzprüfung ohne Erfassung vor Ort an. Herr Bihs antwortet, durch den zentralen Forstbetriebshof würden die Fahrten mit den Forstfahrzeugen reduziert werden. Der Deerth sei der zentrale Standort für den Wald des WBHs.

 

Frau Tommack fragt, ob die angedachten Schulungsräume ebenfalls als privilegiert für einen forstwirtschaftlichen Betrieb gelten und welche Schulungen dort stattfinden würden. Weiterhin fragt sie, ob der Kanalanschluss vor Ort möglich sei oder eine Leitung verlegt werden müsse. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan sei der Kanalanschluss nicht weiter behandelt worden. Aus ihrer Sicht sei der Landschaftspflegerischer Begleitplan und die Artenschutzprüfung nicht ausreichend. Die Ortsbegehung sei außerhalb der Brutzeit passiert und entlang der Zuwegung seien Amphibien und Reptilien nicht erfasst. Und sie fragt nach einer Möglichkeit, die Fahrzeuge dezentral abzustellen.

 

Herr Bihs antwortet, der Kanal liege in unmittelbarer Nähe, nur ein Anschluss sei notwendig. Für den Landschaftspflegerischen Begleitplan und die Artenschutzprüfung sei ein Fachbüro beauftragt worden, er müsse sich darauf verlassen, dass die Gutachten korrekt abgearbeitet wurden. Zum Verkehrsaufkommen erläutert er, es seien insgesamt 10 – 12 Mitarbeitende im Forstbetrieb tätig, er gehe nicht von viel mehr Verkehrsaufkommen aus. Die dezentrale Verteilung der Großfahrzeuge sei unwirtschaftlich. Die Schulungsräume seien für die Schulung der Mitarbeitenden geplant; ebenfalls besteht ein waldpädagogischer Auftrag. Die bislang am Standort Kurk durchgeführten Fortbildungen würde der WBH dann gerne am Deerth anbieten.

 

Frau Selter berichtet von dem im Jahr 2017 erstellten privat in Auftrag gegeben Artenschutzgutachten, das mehr schützenswerte Arten erfasst habe und bietet es dem WBH an.

 

Herr Gockel stellt die rechtlichen Anforderungen an eine Artenschutzprüfung dar, die hier erfüllt würden. Die Einwände von Frau Tommack nehme er mit.

 

Frau Stiller-Ludwig unterstützt die Einschätzung von Herrn Bühren bzgl. der Ungleichbehandlung in der Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben. Aus ihrer Sicht sei es hier ein „Inhouse-Geschäft“, die Stadt, die bauen möchte mit der Auslagerung in den Wirtschaftsbetrieb, bescheinige sich selbst die Privilegierung. Sie fragt, ob es möglich sei, sich als Stadt Hagen die Privilegierung selbst zu erteilen, weil alles in einem Hause sei oder ob eine andere außenstehende Behörde auch noch Mitspracherecht habe. Die Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet liege noch nicht vor.

 

Herr Bihs erklärt, der WBH sei kein Gewerbebetrieb sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts mit der Pflicht zur Betreuung des Kommunalwaldes. Er möchte den Betrieb dauerhaft erhalten und die Mitarbeitenden mit einem angemessenen, dem Arbeitsschutz entsprechenden Arbeitsplatz versehen. In langen Diskussionen und Abwägungen sei der Standort Deerth entschieden worden und der Verwaltungsrat des WBHs habe den Auftrag zur Realisierung dieses Standortes gegeben.

 

Auf Nachfrage von Frau Stiller-Ludwig erläutert Herr Bihs, das Regionalforstamt Ruhrgebiet müsse sich nicht zur Standortfrage äußern; es gehe im Speziellen um die Verlagerung eines in Anspruch zu nehmenden Waldsaumes in eine Freifläche, welche ausgeglichen werde. Herr Bihs widerspricht Frau Stiller-Ludwig bzgl. ihrer Aussage eines „Inhouse-Verfahrens“. Der WBH sei eine andere Rechtspersönlichkeit als die Stadt.

 

Herr Alda weist auf den Naturschutzbeirat als Gremium mit jahrelanger Erfahrung hin, der sich intensiv mit der Drogenklinik und dem Waldwipfelpfad beschäftigt habe und unterstreicht die Sorgen des Naturschutzbeirats, das Verfahren ordnungsbehördlich korrekt abzuarbeiten.

 

Herr Beckmann fragt irritiert nach den 22 eingetragenen Parkplätzen und der Größe des Vorhabens im Verhältnis zu 10 – 12 Mitarbeitenden. Herr Bihs antwortet, er gehe davon aus, dass der Stellplatznachweis vom Architekten richtig berechnet wurde. Ein Waschplatz werde nicht realisiert. Die Fahrzeuge würden sensibler und teurer und müssten geschützt untergestellt werden.

 

Mit Hinweis auf die Äußerung von Herrn Bihs, der städtische Forst sei defizitär, stellt Herr Dr. Dr. Hülsbusch den WBH Forst grundsätzlich in Frage und stellt in den Raum, ob eine Privatisierung nicht besser sei. Herr Bihs stellt die Entwicklung des WBHs dar, die Abnahme des Defizits in den Jahren seit der Übernahme und verweist auch auf die wirtschaftlichen Schäden durch den Borkenkäfer. Eine Privatisierung sei kein Thema gewesen, der WBH sei verpflichtet worden, den Forst zu erhalten und zu mehren.

 

Frau Selter schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu ergänzen und die ablehnende Haltung des Naturschutzbeirats aufzunehmen, um sie in die Öffentlichkeit zu bringen. Frau Kuschel-Eisermann werde eine Pressemitteilung dazu verfassen.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt das Vorhaben zur Kenntnis.

Der Naturschutzbeirat spricht sich allerdings deutlich gegen die vorgesehene Bebauung als zentraler Forstbetriebshof am Standort Im Deerth 3b aus.

 

Die Gründe sind u.a. folgende:

Nach Gesamtabwägung wird die vom WBH geplante Maßnahme abgelehnt, weil sie gegen wichtige und maßgebliche planungs-, naturschutz- und klimafachliche Grundsätze verstößt und große Interessenskonflikte im Spannungsfeld zwischen Antragsteller und genehmigender Behörde birgt.   

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

2

 

 

NABU NRW e. V.

 

 

2

WLV e. V.

 

 

 

LFV NRW e. V.

 

 

1

LJV NRW e. V.

 

 

1

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

1

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

5

 

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Anlagen zur Vorlage