19.02.2026 - 5.3 Antrag der HAK-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 19.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dagmar Kreuzer
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr El Hankouri erläutert die Anfrage. Wild abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege und gefährden sämtliche Fußgänger, insbesondere körperlich beeinträchtigte Menschen aber auch Personen mit Kinderwagen. Ziel ist die Sicherheit im öffentlichen Raum wiederherzustellen, ohne auf das Mobilitätsangebot zu verzichten.
Herr Meier merkt an, dass die Nutzer eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
Herr Köhler erklärt, dass es bereits ein Konzept gibt, in dem die angesprochenen Punkte auch enthalten sind. Die letzte Abfrage bei der Polizei ergab ein unauffälliges Bild, gleiches kam auf Nachfrage auch vom Ordnungsamt. Vereinzelt gehen Meldungen über wild ablegte Roller ein, welche allerdings vom Betreiber stets zügig eingesammelt werden. Herr Köhler sagt zu, das Konzept in der nächsten Sitzung vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.
Frau Stiller-Ludwig verweist auf die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV-Novelle), welche jüngst beschlossen wurde. Demnach haben ab sofort alle Kommunen ein Jahr Zeit die Auswirkungen auf ihr Stadtgebiet zu bewerten und Lösungen zu finden.
Herr Sladek erklärt, dass die Nutzung der E-Scooter durch den Betreiber schon sehr reglementiert ist, da man beim Starten und im Verlauf verschiedene Anweisungen bekommt, ähnlich der aufgeführten Forderungen. Herr Sladek möchte wissen, ob bzw. wie man Wildparker belangen kann.
Herr Köhler entgegnet, dass leider nicht nachgewiesen werden kann, dass der letzte Nutzer falsch geparkt hat. Insgesamt hält Herr Köhler die Nutzung von E-Scootern in Hagen gut geregelt
Frau Bremser ist aufgefallen, dass viele Jugendliche unterhalb der Altersgrenze mit E-Scootern fahren, indem sie sie als Tretroller benutzen und dann einfach irgendwo stehen lassen.
Frau Sieling erklärt, dass sie sehr oft Beschwerden über wild geparkte E-Scooter erhalten, auch dass Jugendliche und Kinder sie zum Spielen benutzen. Die Scooter sind zum Teil inzwischen sehr marode, mit teilweise abgerissenem Nummernschild, zum Teil auch nicht funktionstüchtig. Frau Sieling wundert sich über die Aussage, dass die Nutzung von E-Scootern in Hagen so gut funktioniert. Da die AfD-Fraktion schon zu Beginn gegen eine Einführung von E-Scootern votiert hat, wird sie folglich auch diesem Antrag nicht zustimmen.
Herr Sondermeyer spricht sich dafür aus, dass auch der Anbieter in die Pflicht genommen wird. Dieser soll den letzten Nutzer, welcher trotz ausgewiesenen Parkflächen woanders abstellt, zur Kasse bitten. Ihm sind auch die teilweise oder vollständig abgerissenen Kennzeichen aufgefallen und er möchte wissen, ob diese E-Scooter dann überhaupt gefahren werden dürfen.
Herr Szuka betont die Eigenverantwortung der Nutzer. Fehlverhalten sollte geahndet werden. Ansonsten spricht er sich sehr für Erhalt und Akzeptanz der Roller als Bestandteil der jetzigen Mobilitätskultur aus.
Herr Sladek schließt sich seinem Vorredner inhaltlich an. Der letzte Nutzer ist nicht immer der Verursacher von unsachgemäßen Abstellen. Dazu sollte man sich Gedanken machen, um dem irgendwie zu entgegnen.
Herr Homm spricht sich dafür aus die Ängste und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen. Für ihn steht die Sicherheitsfrage im Mittelpunkt, ebenso zentral ist die Frage, wer bei Unfällen haftet bzw. bezahlt.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Ordnungskonzept für E-Scooter in Hagen zu erarbeiten und dem Stadtentwicklungsausschuss, Seniorenbeirat und Beirat für
Menschen mit Behinderung vorzulegen.
2. Bestandteil des Konzeptes sollen insbesondere folgende Maßnahmen sein:
- Einrichtung fester Abstellzonen („Parkzonen“) für E-Scooter in der Innenstadt, im
Bahnhofsbezirk sowie an weiteren stark frequentierten Standorten.
-Verbot des Abstellens außerhalb dieser definierten Zonen, wo dies aus Gründen
der Barrierefreiheit, Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
- Abschluss einer neuen Vereinbarung mit den E-Scooter-Anbietern, die festlegt:
- klare Abstellregeln,
- technische Einschränkungen (Geofencing),
- verpflichtende Reaktionszeiten zur Beseitigung falsch abgestellter
Scooter.
- Einführung eines Meldeportals oder einer vereinfachten Bürger-Meldemöglichkeit
über Handy/QR-Code, um falsch abgestellte Scooter schnell zu erfassen.
- Prüfung, ob Verwarngelder bzw. Gebühren gegenüber den Anbietern erhoben
werden können, wenn Scooter dauerhaft falsch stehen oder Gehwege blockieren.
- Sicherstellung der Barrierefreiheit, indem insbesondere Bereiche vor
Altenheimen, Kliniken, Bushaltestellen und wichtigen Fußwegen als „No-Parking-Zonen“
gekennzeichnet werden.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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192,5 kB
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