10.12.2025 - 10.1 Anpassung der Richtlinie zur Nutzung der städti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 10.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Michael Kirchhof
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Raab berichtet über die getroffenen Anpassungen in der Richtlinie. Dies beinhaltet einige redaktionelle Änderungen, sowie die Umformulierung in gendergerechte Sprache. Darüber hinaus wurde der Umgang mit Drogen in unseren Sportstätten eindeutig reglementiert, sowie eine Preisgestaltung für externe Nutzer geändert, um hier flexibler in der Preisgestaltung sein zu können. Des Weiteren wurde der Preis der Übernachtungsmöglichkeit im Kanu-Leistungszentrum angepasst, um hier weiterhin kostendeckend den Service anbieten zu können.
Herr Kruse ist mit den Änderungen in der Richtlinie einverstanden, sieht aber im generellen Glasverbot in Sportstätten ein Problem für den Verkauf der Vereine, und hat diesbezüglich Sorge, wie der Verkauf der Vereine weitergeführt werden soll.
Herr Raab erklärt, dass ein generelles Glasverbot wichtig ist, um sich im Notfall darauf beziehen zu können. Dass die Realität anders aussieht sei man sich bewusst und toleriert es, so lange keine Rückstände von Scherben, Kronkorken etc. aufzufinden sind. Hier zählt insbesondere der Schutz der Schulkinder und allen weiteren Nutzern der Sportstätten.
Herr Kruse sieht das Glasverbot zu hart formuliert und bittet hier um eine Anpassung.
Herr Szuka und Frau Herrmann stimmen Herrn Kruse zu. Die Umsetzung eines Glasverbotes sei schwer zu stemmen. Alle Gäste, sowie Sportler mit Blick auf das generelle Glasverbot zu kontrollieren und dieses durchzusetzen.
Herr Raab versteht die Problematik, doch weist darauf hin, dass das Hausrecht durch den Nutzer, wie vertraglich festgehalten, durchzusetzen ist.
Herr Schulte stolpert in der Richtlinie über den Begriff “Nutzer“ unter Pkt. 8 und findet, dies sei nicht komplett zu Ende formuliert und fürchtet Diskussionen mit seinen Mitgliedern im Verein.
Herr Raab weist darauf hin, dass unter “Nutzer“ die Vereine gemeint sind, mit denen auch der Nutzungsvertrag für Sportstätten abgeschlossen wurde.
Herr Schulte bittet um eine Klarstellung des Begriffes “Nutzer“ in der Richtlinie.
Herr Tasli schlägt vor, den Begriff “Nutzer“ in der Richtlinie vorweg eindeutig zu definieren.
Herr Szuka sieht alle Änderungen positiv, außer das Glasverbot hält er für unrealistisch.
In der folgenden Diskussion berät das Gremium die Punkte Glasverbot, sowie die Definition des Nutzers, und ob die Möglichkeit besteht, dieses in der aktuellen Beratungsfolge anzupassen.
Herr Raab weist darauf hin, dass das generelle Glasverbot bestehen bleiben muss, da in einem möglichen Schadensfall durch Glas in den Sportstätten versicherungstechnisch große Schwierigkeiten sieht, und verweist nochmal auf das Verletzungsrisiko durch z.B. Glasscherben.
Herr Arnusch pflichtet Herrn Raab hier bei.
Herr Szuka stellt fest, dass die Streichung des Glasverbotes der weitestgehende Vorschlag wäre und lässt hierüber abstimmen. Der Vorschlag wird mehrheitlich abgelehnt. Um weitere Abstimmungen vorerst zu vermeiden, schlägt Herr Raab vor, nochmal Rücksprache mit dem Rechtsamt zu halten. Hier soll eine Definition des “Nutzers“, sowie eine Aufweichung des Glasverbotes besprochen werden und dies nochmal in der nächsten Sport- und Freizeitausschuss Sitzung zur Sprache kommen.
Herr Szuka hält das für einen guten Vorschlag und vertagt die Punkte in die nächste Sitzung.
Darüber hinaus bittet er, den Begriff “Blindenhund“ in der Richtlinie zu prüfen und im besten Fall anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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457,8 kB
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(wie Dokument)
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756,2 kB
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