27.04.2010 - 6 Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Riegel leitet das Thema ein indem er über seine gewonnene Eindrücke während des vorgeschalteten Ortstermin im beantragten Erweiterungsbereich der Hohenlimburger Steinwerke wiedergibt. Mit der Teilnahme von ca. 45 Personen sei er selber überrascht und weist damit auf das große Interesse hin. Die Verbände, die Stadt Iserlohn und der Beirat des Märkischen Kreises hätten das Vorhaben abgelehnt.

 

Herr Dr. Rahmann  führt dazu aus, dass das Erweiterungsvorhaben der HKW sich beachtlich auf die Naturpotentiale Landschaft, Pflanzen und Tiere sowie auf das Landschaftsbild auswirke. Der Beirat müsse sich dazu positionieren. Das Gutachten  sei fehlerhaft und müsse nachgebessert werden. Von den bekannten 327 Pflanzenarten seien mehr als die Hälfte der essentiellen Arten nicht gefunden worden. Es fehlten flankierende  Karten zur Geologie und Vegetation. Die Hydro-Geologie sei extrem empfindlich und niemand könne mit Sicherheit ausschließen, dass das Vorhaben über dem Grundwasserniveau bliebe. Die gezogenen Bilanzen zur Ökologie, Lärm und Staub ließen nur den Schluss zu, dass dem privaten Interesse Steine abzubauen dem öffentlichen Interesse dem Erhalt und Schutz der Natur Vorrang gegeben würde.

Da es Alternativen zu diesem Bruch gäbe, sei das Vorhaben abzulehnen.

 

Herr Dr. Braun benennt die Argumente nachvollziehbar, dennoch sei eine politische Entscheidung maßgebend. Inmitten der umstrittenen Zuständigkeitsgemengelage habe das Ministerum die Verfahrensführung der Stadt Hagen zugeordnet. Hier wird auch die Entscheidung über die Nachbargemeinden getroffen. Die Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen wird im laufenden Verfahren getroffen. Alle bisherigen Einwendungen und Einsprüche werden bei der Erörterung am 19.05.2010 im Beisein der Gutachter, dem Antragsteller und den Behörden behandelt. Der Antragsteller habe das Recht auf eine Entscheidung, die man sich nicht einfach machen werde. Für die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde seien die Argumente des Beirates wichtig.

 

Im Folgenden diskutiert der Beirat über die Möglichkeit der Einflussnahme und Chancen der konstruktiven Mitwirkung im Verfahren. Es wurde auch zu Bedenken gegeben, dass der alteingesessene Betrieb ca. 50 Arbeitsplätze sichere. In der Qintessens folgerte der Beirat, dass die Informationslücke zu groß sei, um sich zu einer abschließenden Haltung durchzuringen. Statt dessen favorisierte er die vorliegende Stellungnahme der Verbände. Diese könne man, so Dr. Braun, dem Protokoll anhängen.

 

Da zwischen tendenzieller Ablehnung und konstruktiver Mitarbeit des Beirates kein Konsens zu finden war, wurde der Antrag,  abzustimmen, mit 10 Stimmen (1 Gegenstimme) abgelehnt.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Ohne Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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