03.12.2025 - 22 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Schewe stellt die aktuelle Pflegebedarfsplanung vor. Die Powerpoint-Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Frau Pollok spricht die Unterdeckung für Hohenlimburg an und fordert, dass hier dringend nachgebessert wird. Herr Wewer erzählt von seiner eigenen Erfahrung mit der schwierigen Suche in der Vergangenheit nach einem Pflegeplatz. In diesem Zusammenhang fragt Herr Wewer, ob das Gebäude des ehemaligen St. Johannes-Hospitals nicht ggf. geeignet sei bzw. wie der aktuelle Stand der Nutzung dort sei. 

Frau Schewe erläutert in Bezug auf die Zahlen für Hohenlimburg, dass in 2019 ein Bedarf festgestellt wurde und eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wurde. Trotz Fristverlängerungen ist dieses Pflegeheim jedoch nicht gebaut worden. Die Pflegebedarfsplanung ist für drei Jahre aufgestellt und die aktuellen Zahlen weisen keinen Bedarf gesamtstädtisch auf.
Zum St. Johannes liegen Frau Schewe keine Angaben vor. Frau Bremser kann ich anführen, dass das Grundstück in privater Trägerschaft der katholischen Krankenhaus GmbH liege und Pläne für eine Wohnbebauung im Raum stehen. 

Frau Pollok erfragt den Fall, wenn sich ein neuer Investor finden würde. Frau Schewe führt an, dass grundsätzlich nicht beabsichtigt ist, eine Bedarfsbestätigung für ein neues Heim auszustellen. In einem solchen Fall, werden auch keine Zuschüsse gezahlt, die eine Einrichtung refinanzieren. Frau Schewe weist darauf hin, dass man laut Prognose auf einen Überhang hinsteuere. Frau Pollok betont, dass die Menschen jedoch in ihrem Ortsteil bleiben möchten, da die Angehörigen zum Teil auch älter sind und weite Wege nur schwierig zu leisten sind. Frau Bremser erzählt von einem persönlichen Fall, in welchem man nach Dortmund ausweichen musste und führt an, dass innerhalb von Hagen die Fahrten durch ÖPNV möglich seien. 

Frau Bremser verliest den Beschlussvorschlag und die Anwesenden nehmen diesen zur Kenntnis.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2025 bis 2028 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2026 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.

 

2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen