20.11.2025 - 15 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Seniorenbeirates
- Gremium:
- Seniorenbeirat
- Datum:
- Do., 20.11.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Annika Schewe
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Lohmann ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet Frau Schewe um die Präsentation.
Frau Schewe stellt die aktuelle Pflegebedarfsplanung vor. Die Powerpoint-Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Herr Lohmann bedankt sich für die Präsentation und erfragt, ob es tatsächlich schwieriger gewesen sei, einen Platz (Seite 14) zu bekommen, wenn ansonsten von Überangeboten und Nichtauslastung gesprochen werde.
Frau Schewe erklärt, dass der Bericht eine Abbildung der Zukunft und somit eine Prognose sei. In der Vergangenheit war es laut Pflege- und Wohnberatung schwierig einen Platz in einem Pflegeheim zu bekommen. Aktuell werde es als nicht mehr so schwierig beschrieben. Da ein Überhang errechnet worden sei, müsste es spürbar leichter werden. Dennoch müsse in vielen Fällen ein Heimplatz gewählt werden, der nicht im gewünschten Stadtbezirk liege.
Herr Lohmann erfragt, ob es eine Statistik über die Personalausstattung in Bezug auf einen Presseartikel „Babyboomer in der Pflege“ – somit Unterdeckung der Personaldichte in Pflegeheimen.
Frau Schewe erklärt, dass die WTG-Behörde die Heime prüfe, auch in Bezug auf die Personalausstattung. In der aktuellen Abfrage, wurde seitens der Einrichtungen nicht angegeben, dass durch Personalmangel Plätze nicht belegt worden seien.
Herr Lohmann erfragt weiter, ob es Daten über das Alter der Gebäude der Pflegeheime gäbe. Er erklärt dazu, dass im Hinblick auf 2040 baufällige Gebäude auch immer saniert werden müssen, um nicht von heute auf morgen plötzlich ein ganzes Heim schließen zu müssen.
Frau Schewe teilt mit, dass dies bisher nicht abgefragt worden sei, aber gerne auch in der Pflegekonferenz besprochen werden könne. Im Nachgang werde dies bei der WTG-Aufsicht recherchiert.
Herr Höfig erfragt, ob im Seniorenheim auf dem Mops, das auf der Kipper neu gebaut werde, die Plätze wegfallen würden. Weiter erfragt Herr Höfig, ob dann alle Bewohner umziehen werden.
Frau Schewe erklärt, dass durch den Neubau die fehlenden 34 Plätze nach Eröffnung wieder im Ersatzneubau zur Verfügung stehen werden. Bezüglich der Umzüge kann von Seiten der Verwaltung keine Aussage getroffen, da dies die Organisation des Unternehmens beträfe.
Im Nachgang wurde Folgendes bei der Einrichtung erfragt:
Der Umzug findet in der 17. KW 2026 statt. Man ziehe "in einem Rutsch" um. Als erstes die Bewohner des A-Bereiches. Dies sei der Bereich, der seitens des Bauamtes und der WTG nicht mehr den Anforderungen entspreche. Dies seien ca. 60 Bewohner. Aus dem W-Bereich zögen ca. 20 Bewohner um. Bewohner und Angehörige seien informiert und würden eng begleitet.
Frau Schewe erklärt auf Nachfrage den Unterschied zwischen eingestreuter und solitärer Kurzzeitpflege.
Frau Sauerwein stellt die Wichtigkeit der Kurzzeitpflegen und Tagespflegen in den Vordergrund, denn die pflegenden Angehörigen benötigen auch Entlastung. In diesem Zusammenhang auch die Überleitung vom Krankenhaus nach Hause oder in die Kurzzeitpflege. Dies sei weiterhin ein wichtiges Thema für den Seniorenbeirat.
Sie erklärt, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten habe, dies sei dem Vorgehen in Hohenlimburg geschuldet. Das Konzept in der Langekampstraße habe ihr sehr gut gefallen.
Herr Böcker stimmt Frau Sauerwein zu und erfragt bzgl. der solitären Kurzzeitpflege, ob die Verhinderungspflege enthalten sei.
Frau Schewe erklärt, die Verhinderungspflege keinen gesonderten Punkt in der Abfrage darstelle.
Frau Henneken bestätigt, dass die Verhinderungspflege in der Kurzzeitpflege abgeleistet werde und es ansonsten eine reine abrechnungstechnische Sache mit der Pflegekasse sei.
Herr Böcker stellt fest, dass in Hohenlimburg über 100 Plätze zu wenig seien, dafür in anderen Stadtteilen über 100 Plätze zu viel. Er erhofft sich, dass eine Gleichbehandlung im Vordergrund stehe und den Hohenlimburgern die Heimatnähe ermöglicht werden könne.
Herr Zöhner teilt mit, dass auf Emst ältere Menschen häufig nach Hause entlassen worden seien, anstatt eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflege zu ermöglichen.
Herr Lohmann schlägt vor sich im SB mit dem Entlassmanagement zu befassen.
Frau Schewe nimmt das Thema gerne für die nächste Pflegekonferenz auf und wird dann im SB darüber berichten.
Frau Schewe erklärt zu Herrn Böckers Anfrage, dass der Bedarf für ganz Hagen Stand heute mit Ausblick in die zukünftigen drei Jahre ermittelt worden sei. Mit diesen Werten ergebe sich zurzeit kein Bedarf.
Herr Lohmann bedankt sich bei Frau Schewe für die Ausführungen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2025 bis 2028 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2026 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.
2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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