25.09.2025 - 6.8.1 Erweiterung der Geschäftsbereiche der Hagene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper begrüßt die Zielrichtung des Vorschlags, mehr Dynamik bei Schul- und Kitabauten zu ermöglichen. Er verweist auf den Buchstaben c) der Vorlage und merkt an, dass die Formulierung fast deckungsgleich mit den Aufgaben der Gebäudewirtschaft ist. Er betont, dass keine Kompetenzprobleme auftreten dürfen, da diese das Vorankommen lähmen. Er bittet daher zu Protokoll zu nehmen: „Die Verwaltung steht mit der Zustimmung zur Ausweitung der Geschäftsfelder der HEG in der besonderen Verantwortung Regeln zu schaffen, um ebendiese Streitigkeiten auszuschließen.“.
Herr Keune antwortet, dass er den Eindruck der entstehenden Konkurrenz versteht, dies allerdings seitens der Verwaltung nicht vorgesehen ist. Die Gebäudewirtschaft soll in der Zukunft ihre Funktionen vollumfänglich aufnehmen. Die Satzung sieht diese Funktion für den Fall vor, dass die HEG im Notfall mitunterstützen kann. Sollte dies nicht mit in der Satzung aufgenommen werden, bestünde möglicherweise ein Problem mit der Inhousefähigkeit. Die HEG würde in diesem Fall ohnehin nur nachgeordnet vom Fachbereich Gebäudewirtschaft beauftragt werden müsste, diese Funktion zu übernehmen, sodass gewährleistet ist, dass die Steuerung in jedem Fall bei der Gebäudewirtschaft verbleibt.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG), wie in dieser Vorlage beschrieben, zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.
3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister zu allen Handlungen, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu 1. und 2. erforderlich oder sachgerecht sind.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,5 kB
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