23.09.2025 - 6.1 Beteiligung an der PD - Berater der öffentliche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schubert von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH stellt die PD anhand einer Präsentation vor.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr König fragt nach einer zeitlichen und kostentechnischen Einschätzung für den Bau einer Grundschule aus Sicht der PD – Berater der öffentlichen Hand.

 

Herr Schubert antwortet, dass die PD – Berater der öffentlichen Hand eine gebündelte Vergabe durchführen kann. Der Vorteil einer gebündelten Vergabe ist, dass mehrere Leistungen oder Aufträge zu einem größeren Paket zusammengefasst und gemeinsam ausgeschrieben werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kapazitäten dadurch effektiv genutzt werden können und man eine Kosten- und Terminsicherheit hat.

 

Weiter möchte Herr König wissen, wie marktgerecht kalkuliert werden kann.

 

Herr Schubert antwortet, dass die PD – Berater der öffentlichen Hand grundsätzlich empfiehlt Totalunternehmer zu beauftragen. Dies hat den Vorteil, dass Planung und Durchführung in einer Hand liegen und daher auch die Kosten kalkulierbar sind.

 

Herr Kretschmann möchte wissen, wie die Stadt als Auftraggeber im Rahmen des sogenannten „workflow der Inhousevergabe“ noch Einfluss nehmen kann. Außerdem ist er irritiert, dass bei diesem Verfahren trotzdem noch eine Ausschreibung stattfindet. Des Weiteren möchte er wissen, wie die PD – Berater der öffentlichen Hand zum Einsatz von örtlichen Firmen steht.

 

Herr Keune antwortet, es wird angestrebt mit der PD – Berater der öffentlichen Hand zusammenzuarbeiten, da man als Mitgesellschafter den Auftrag der Projektsteuerung direkt an sie vergeben kann ohne an dieser Stelle ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Im weiteren Verfahren muss auf jeden Fall nach Auftragsvolumen eine Vergabe durchgeführt werden.

 

Auf die Frage zum Einsatz von regionalen Firmen antwortet Herr Schubert, dass bei einem europaweiten Ausschreibungsverfahren auch nicht unmittelbar auf örtliche Firmen zugegriffen werden kann. Man könnte gewerkeweise ausschreiben, so dass örtliche Firmen ggfs. besser zum Einsatz kommen. Man könnte auch im Rahmen der gebündelten Ausschreibung Quoten festsetzen und den Auftragnehmer dazu verpflichten, regionale Firmen einzusetzen. Allerdings muss man Bedenken, je mehr Vorgaben gemacht werden, desto weniger Angebote könnte man erhalten. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass sich auf die Ausschreibung meistens nur deutsche Firmen bewerben und die meisten von denen bedienen sich dann ohnehin den lokalen Gewerken.

 

Herr Kretschmann teilt mit, dass er nachvollziehen kann, dass durch die Beauftragung der PD – Berater der öffentlichen Hand eine Entlastung der städtischen Organisation gegeben sei und dadurch die Vorhaben schneller realisiert werden können. Der Vorteil der Wirtschaftlichkeit erschließt sich ihm jedoch noch nicht.

 

Herr Schubert antwortet, dass man hierfür den Ansatz betrachten muss. Der Vorteil liegt auf jeden Fall darin, dass die PD – Berater der öffentlichen Hand direkt beauftragt werden kann und kein Ausschreibungsverfahren zur Projektsteuerung angestrebt werden muss.

 

Herr Meier äußert sich positiv über das Leistungsspektrum der PD – Berater der öffentlichen Hand sowie über die vorhandenen Erfahrungen der GmbH. Er stellt fest, dass die Tätigkeiten der PD – Berater der öffentlichen Hand mehr als nur die reine Projektsteuerung beinhalten. Er möchte wissen, ob die PD – Berater der öffentlichen Hand das gesamte Ausschreibungsverfahrens selber durchführt und ob dieses Verfahren dann auch den Vergaberichtlinien unterliegt.

 

Herr Schubert antwortet, dass die GmbH ebenfalls an die Vorschriften des Vergaberechts gebunden sei. Die PD – Berater der öffentlichen Hand erarbeite in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die entsprechenden Prozesse.

 

Herr Keune weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um Standardverfahren handelt, sondern immer individuell mit Blick auf die Projekte geschaut werden muss und dann die PD -Berater der öffentlichen Hand einen Verfahrensvorschlag liefert der danach mit der Politik abgesprochen wird.

 

Herr Schubert ergänzt, dass sich sein Vortrag auf einen größeren Neubau bezogen habe. Man müsse aber immer unterscheiden, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt und man sollte grundsätzlich den Unternehmen die Risiken aufzeigen.

 

Herr Romberg, möchte wissen, ob der Betrag in Höhe von 3000 € jährlich oder einmalig zu zahlen sei und ob sich hieraus noch weitergehende Verpflichtungen ergeben, die ebenfalls bezahlt werden müssen.

 

Auf die Frage von Herrn Romberg antwortet Herr Schubert, dass es sich hierbei um einen einmaligen Betrag in Höhe von 3000 € handelt.

 

Herr Keune ergänzt, dass sich hieraus keine Verpflichtung zur Projektdurchführung ergibt.

 

Herr Treß möchte wissen, ob der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung bereits einen Beschluss gefasst habe, da der Infrastruktur- und Bauausschuss ja erst nachträglich in die Beratungsfolge eingefügt wurde.

 

Herr Keune teilt mit, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung die Vorstellung der PD – Berater der öffentlichen Hand im Infrastruktur- und Bauausschuss gewünsch habe und das Gremium eine entsprechende Empfehlung aussprechen soll.

 

Herr Treß empfiehlt die Diskussion zu beenden und einen entpsrechenden Beschluss zu fassen.

 

Herr König befürwortet die außerplanmäßige Bereitstellung der MIttel in diesem Haushaltsjahr und möchte aber als Ergänzung, dass die Politik bei zukünftigen Projekten beteiligt wird.

 

Herr Meier, Herr Keune, Frau Heuer, Herr Romberg und Herr Schmidt finden den Vorschlag von Herrn König gut und befürworten diesen.

 

 

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Empfehlungsbeschluss:

Der Infrastruktur und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen

1. stimmt dem Erwerb von 15 Anteilen à 200 € an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) zu,

2. beschließt, nach erfolgtem Anteilserwerb der als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftervereinbarung beizutreten und mit der PD die als Anlage 3 beigefügte Eckpunktevereinbarung abzuschließen und

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zu 1. gem. § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.

4. beschließt eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2025 für die Beauftragung der PD -Berater der öffentlichen Hand GmbH zur Projektsteuerung des Grundschulneubaues Humpertstraße.

Eine weitere Beauftragung der PD -Berater der öffentlichen Hand GmbH erfordert eine erneute Beratung in den Ausschüssen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

Vorsitzender

1

 

 

CDU

2

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

 

 

Die Linke

 

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen