25.09.2025 - 6.5 Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Voraussetzungen gem. § 116 a (1) der GO NRW für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sind erfüllt, daher wird gem. § 116 a (2) GO NRW auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2024 verzichtet.

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Abstimmungsergebnis:

 

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 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage