01.06.2010 - 7.6 Spielhallen in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0048/2010 Spielhallen in Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
An der Diskussion beteiligen sich die Herren Quardt, Wetzel, Löwenstein,
Homm, Oberste-Berghaus und Glaeser sowie für die Verwaltung Herr Grothe.
Seitens der Bezirksvertreter wird aufgrund des in der Vorlage
aufgezeigten überdurchschnittlichen Besatzes an Spielhallen in Hagen dringender
Handlungsbedarf gesehen, dieses zu reglementieren.
Hierzu wird gefragt, ob neben baurechtlichen Regelungen auch gewerberechtliche
Regelungen oder Maßnahmen durch die Gebietsordnung möglich sind.
Im Rahmen seiner Berichterstattung erläutert Herr Grothe, dass aufgrund
der gesetzlichen Regelungen in Innenstädten grundsätzlich alle Arten von Handel
möglich sind. Allein bebauungsplanrechtliche Maßnahmen können dafür sorgen,
dass in bestimmten Gebieten der Innenstadt Spielhallen nicht möglich gemacht
werden. Er sieht eine weitere Möglichkeit der Vermeidung, indem man solche
Betriebe nicht in Erdgeschossbereichen der Innenstadt zulässt, wie es in
manchen Städten gehandhabt werde.
Gewerberechtlich können solche Genehmigungen in Hagen nicht vermieden
werden. In anderen Städten werden EU.-Regelungen zum Gewerberecht anders ausgelegt.
Eine neue Tendenz, Spielhallen in Gewerbegebieten zu eröffnen, ist in
Hagen nicht gewollt und sei auch zu vermeiden. Wegen der geringeren Objektmietpreise
und der möglichen Anonymität der Kunden würden Gewerbegebiete von Investoren
bevorzugt.
Die Verwaltung habe nur die Möglichkeit, durch neue oder geänderte bebauungsplanrechtliche
Regelungen und eine strenge Auslegung der Stellplatzregelungen weitere
Spielhallen und Wettbüros im Innenstadtbereich zu vermeiden.
Herr Glaeser stellt den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung
an den Rat der Stadt zur Abstimmung:
Beschluss:
1. Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit sich in
den zentralen Bereichen der Innenstadt sowie der Ortsteile Wehringhausen und
Altenhagen keine weiteren Spielhallen/ Wettbüros ansiedeln können.
Anlagen zur Vorlage
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2,4 MB
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