26.08.2025 - 4.2 Nachfolgenutzung des Richard-Römer-Lennebades

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Bihs informiert anhand einer Präsentation ( Anlage 1 zur Niederschrift )  einen ersten Vorschlagsentwurf zur Nachfolgenutzung des Richard-Römer-Lennebades. Er skizziert eine mögliche Nutzung für den gesamten Gebäudekomplex mit Unterbringung einer zehnzügigen Kindertagesstätte. Herr Bihs erläutert, dass das Wohnhaus, die Begegnungsstätte und die Gastronomie weiterhin Bestand haben und erst im Nachgang genauer betrachtet werden.

Für den Außenbereich liegt noch kein detaillierter Vorschlag vor. Diese Planungen, z.B. eine mögliche Öffnung zum Lennepark, würden erst in der zweiten Machbarkeitsstudie erfolgen. In dieser Phase würden dann auch Bürgeranregungen eingebunden. Herr Bihs sagt zu, dass sofern heute positiv entschieden würde, diese komplexere Studie bis Ende März 2026 vorgelegt werden könnte. Beim vorliegenden Konzept sei ein Saunabetrieb nicht mehr möglich.

 

Herr Monßen-Wackerbeck geht auf die Historie ein und erläutert die Sicht der HVG, das Bestreben aus dem Gesamtareal eine Aufwertung des Standortes zu erreichen. Nach Auswertung der Bedarfsplanung sei der vorliegende Vorschlagsentwurf möglich.

 

Herr Glod hält den Nachfolgenutzungsvorschlag für eine gute Idee, bemängelt jedoch, dass der Vorschlag ohne Bürgerbeteiligung entstanden sei. Ferner möchte er wissen, mit welchen Kosten aufgrund der Asbestsanierung zu rechnen sei. Des Weiteren fragt er nach, ob es einen Umrechnungsschlüssel gibt, mit dem die nötige Außenbereichsfläche pro Kind ermittelt wird.   

 

Herr Bihs antwortet, dass ca. 10-12 qm pro Kind an Außenbereichsfläche vorgehalten werden muss. Ihm sei bewusst, dass die Inanspruchnahme des Lenneparks nicht die erste Wahl sei.     

Er führt aus, dass es in diesem Bereich noch genügend Ausweichflächen gibt. Für die Entsiegelung von Altlastenverdachtsflächen müsste allerdings zunächst eine Sanierungsplanung erstellt werden. Der bauliche Zustand wurde durch einen Statiker als gut beurteilt. In einer weiteren Machbarkeitsstudie würde dann das Gebäude auf Schadstoffe und deren Entsorgung hin untersucht. Eine Bürgerbeteiligung kann nur für die Gestaltung der Außenflächen stattfinden.

 

Herr Glod bemängelt, dass es keine Bürgerbeteiligung bei der Planung zur Nachfolgenutzung gab. Er befürworte allerdings den Kita-Vorschlag.   

 

Herr Bihs fügt hinzu, dass bei diesem Projekt der vorhandene Bebauungsplan ergänzt werden muss. Er stellt die Problematik einer anderen Nutzung des jetzt vorhandenen Baukörpers dar. 

 

Herr Eisermann räumt ein, dass man in der Vergangenheit von anderen Bedingungen ausgegangen sei. Man müsse jetzt abwägen, ob man dem vorliegenden Vorschlag zustimmt oder nicht.

 

Herr Schmidt erinnert daran, dass das Richard-Römer-Lennebad in der Abrissentscheidungsphase als marode und abgängig bezeichnet wurde und ist verwundert, dass jetzt lediglich von einer altersbedingten Bausubstanz gesprochen wird.     

Er begrüßt, dass das stadtprägende Gebäude erhalten werden soll und auch die Idee eine Kindertagesstätte zu etablieren. Für einen grundsätzlichen Beschluss zum Umbau in eine Kindertagesstätte fehlen ihm allerdings noch wichtige Informationen, insbesondere die Betrachtung des Außenbereiches. Er sieht wenig Gestaltungsspielraum bei der Außenbereichsfläche und wünscht sich dazu mehr Informationen. Es seien interfraktionelle Gespräche nötig, um aufzuzeigen, was Lennepark verträglich sei und was nicht. Er sieht die Durchführung von Festivitäten, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben, in Gefahr. Des Weiteren werde er sich zu einem möglichen Saunabetrieb unter TOP 6.1 äußern. Er beantragt 1. Lesung, damit die Entwickler ausreichend Zeit haben sich Gedanken zum Außenbereich der Kindertagesstätte zu machen und Gespräche unter Beteiligung der Bezirksvertretung stattfinden können. Mit den vorliegenden Informationen sie aktuell noch keine Entscheidung möglich.                         

 

Herr Krippner stimmt einer 1. Lesung zu. Er bemängelt ebenfalls die nicht stattgefundene Bürgerbeteiligung. Die Nachfolgenutzung als Kindertagesstätte kann er sich durchaus vorstellen, jedoch gibt er zu bedenken, dass die Halle ggf. auch für Events nutzbar sei. Er sei der Meinung, dass noch weitere Ideen aus der Bürgerschaft und den Parteien entwickelt werden könnten. 

 

Auch Herr Glod sieht ebenfalls die Problematik bei der Außenfläche. 

 

Herr Bihs merkt an, dass wenn die Bezirksvertretung in der heutigen Sitzung signalisiert, dass man einer möglichen Kita-Nutzung zustimmt, könnte eine detailliertere Untersuchung einleiten werden, die dann aussagekräftig zu den Außenflächen sei. Ferner gibt er zu bedenken, dass bei einer 1. Lesung ggf. Fördermittel nicht mehr abrufbar sein könnten.     

Er ist der Meinung, dass man durchaus die Bürgerbeteiligung in den Beschluss einbinden kann und ebenso den Auftrag vergibt, dass eine verträgliche Lösung mit dem Lennepark in Bezug auf die Kita-Außenfläche gefunden wird.    

 

Herr Arnusch kritisiert die erneute kurze Zeitschiene zur Beurteilung der Vorlage. Er führt aus, dass alle hier im Ehrenamt tätig seien und die Art und Weise der späten Bedienung mit Vorlage nicht tragbar sein.     

 

Herr Eisermann sieht den vorgelegten Prüfauftrag als unbedenklich und merkt an, dass man im Frühjahr immer noch gegen den Vorschlag stimmen kann. Er ist der Auffassung, dass eine 1. Lesung nur Zeitverschwendung sei. Er lässt über den Geschäftsordnungsantrag entscheiden.   

 

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen unterstützt die Fortführung der durch Stadtverwaltung, Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (HVG), dem Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) und der Hagener Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) gemeinsam entwickelten Konzeptidee zur Nutzung des Schwimmbadgebäudes für eine acht bis zehngruppige Kindertageseinrichtung mit Arealbezug (Wohnhäuser, Begegnungsstätte, Außenflächen) und trifft hierfür einen Grundsatzbeschluss zur weiteren Projektentwicklung.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen setzt den Abrissbeschluss vom 24.06.2021 (Drucksache-Nr. 0278/2021), der den vollständigen Rückbau des Richard-Römer-Lennebades vorsieht, bis auf Weiteres aus und beauftragt die Verwaltung, das Vorhaben eines Umbaus zu einer Kindertageseinrichtung im Bestand vertieft zu prüfen.

 

  1. Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, gemeinsam mit den Projektpartnern HVG, HEG und WBH:
  •           die bauliche, wirtschaftliche und förderrechtliche Machbarkeit finalisierend zu prüfen,
  •           ein tragfähiges Betriebskonzept gemäß den Anforderungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zu entwickeln,
  •           die vertragliche Ausgestaltung der künftigen Nutzung (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge) vorzubereiten,
  •           die notwendigen Schritte zur Eigentumsübertragung zwischen HVG und HEG sowie zur Einbindung städtischer Flächen zu koordinieren,
  •           die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, insbesondere ob eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich ist,
  •           ein Beteiligungsverfahren zur Gestaltung des Außengeländes mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort durchzuführen.

 

  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung und ein Umsetzungsvorschlag sind dem Rat bis spätestens 31.03.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

2

2

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

BSW

2

 

 

SPD

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

Parteilos

 

 

 

 

 

X

 Vertagt, 1.Lesung 

 

Dafür:

10

Dagegen:

2

Enthaltungen:

0