04.09.2025 - 3.3 Fertigstellung der Broschüre "Denkmalbereiche d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Mitteilung über die Fertigstellung der Broschüre "Denkmalbereiche der Stadt Hagen"
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Mirjam Kötter
Wortprotokoll
Frau Freund möchte wissen, ob die genannten Bereiche wirklich abschließen sind, oder ob weitere denkmalgeschützte Bereich oder Gebäude, wie zum Beispiel das Stirnband oder Bereiche Altenhagens bzw. Wehringhausens aufgenommen werden können. Herr Meier sieht den Hohenhof als geeigneten Kandidaten. Frau Masuch interessiert, ob auch schützenswerte Bereiche oder Gebäude aus der Nachkriegszeit berücksichtigt werden. Darüber hinaus möchte sie wissen, ob es eine Gesamtübersicht über die denkmalgeschützten Bereiche und Gebäude in Hagen gibt. Herr Purps bittet um Aufklärung, ob es im Bereich Wehringhausen Gebäude gibt, die jünger als 20 Jahre sind und dennoch denkmalgeschützt sind und somit eventuellen Restriktionen unterliegen.
Herr Beilein nimmt die Anregungen von Frau Freund über die genannten Bereiche mit. Bislang ist noch keine abschließende Eintragung erfolgt. Zunächst wurde eine Auswahl getroffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Eintragung befähigt ist. Zu beachten ist, dass nur eine Anhäufung von Einzeldenkmälern nicht automatische zu einem denkmalgeschützten Bereich führt. Das Thema Nachkriegsdenkmäler ist noch ein sehr junges Thema und wissenschaftlich nicht ausreichend fundiert. Bezüglich eventueller Restriktionen denkmalgeschützter Gebäude wird es immer eine Beurteilung des Einzelfalles geben müssen.
Herr Keune ergänzt, dass Denkmalpflege niemals abschließend sein kann. Vielmehr handelt es sich um eine laufende Bestandsaufnahme. Betreffend des Hohenhofs und des Stirnbands kann er aufklären, dass diese bereits in der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagen aufgenommen wurde.
Frau Graf stellt die Nachfrage, ob es seitens der Verwaltung Mitteilung an betroffene Eigentümer gibt, deren Gebäude gegebenenfalls als denkmalgeschützt eingestuft werden. Herr Beilein klärt auf, dass es, wie in einem Bebauungsplanverfahren eine frühzeitige öffentliche Beteiligung gibt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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