03.07.2025 - 6.21 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 Einzelhandel Emst nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan sind die Begründung (Teil A) vom September 2024 und der Umweltbericht (Teil B) von April 2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 108 zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Grünfläche südlich der Hassleyer Straße und im westlichen Bereich die Bebauung Ecke Hassleyer Straße/Karl-Ernst-Osthaus-Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2.500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

Nach dem abschließenden Beschluss wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage