03.07.2025 - 6.9 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht, gemäß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Unter gleichzeitiger Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 S. 2 BauGB für das Quartier „Erweiterter Bahnhofsbereich“ vom 30.06.2020 beschließt der Rat der Stadt Hagen die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“, wie es als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Herr Meier hat sich gemäß § 43 i.V.m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=1013183&selfaction=print