25.06.2025 - 6.10 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 25.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Selter fasst das Diskussionsergebnis des Naturschutzbeirates zusammen und signalisiert dessen Zustimmung zur Befreiung aufgrund der zugesicherten Neupflanzung zweier Bäume. Die Entscheidung dürfe nicht zu einer Blaupause für weitere Anwohner werden, die sich durch Bäume gestört fühlten. Sie wirbt dafür, die zusätzlich als Kompensation zu pflanzenden, schattenspendenden Bäume im innenstädtischen Bereich anzusiedeln.
Herr Voigt stellt einen geänderten Beschlussvorschlag vor, der auf die Einzelfallentscheidung und die Beteiligung des Fachausschusses abzielt.
Herr König wünsche sich zur nächsten Sitzung einen Bericht über die Anwendung der Baumpflegesatzung. Es solle dargestellt werden, inwieweit diese geholfen habe und wie viele Bäume in Anwendung dieser gefällt worden seien.
Herr Ludwig fasst dies als allgemeinen Wunsch des Gremiums auf und gibt diesen zu Protokoll.
Herr Sporbeck trägt einen die Anordnung der Bäume betreffenden ergänzenden Beschlusstext vor.
Herr Ludwig lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigten Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 und 2 BNatSchG für die Entfernung von zwei Linden aus der geschützten Allee AL-HA-0025 „Lindenallee an der Fleyer Straße“.
Die Befreiung ist eine Einzelfallentscheidung und mit der Auflage zu erteilen, als Ersatz zwei standort- und wachstumsangepasste Bäume am Ort der entfernten Linden in der Flucht der vorhanden Bäume zu pflanzen. Wenn möglich sind diese so anzuordnen, dass eine Parkmöglichkeit im Zwischenraum ausgeschlossen wird. Zusätzlich sind zwei weitere Bäume an einem öffentlichen Standort (z. B. in einer Parkanlage oder auf einem Spielplatz) zu pflanzen.
Der zuständige Fachausschuss ist zukünftig vor einer weiteren Entscheidung zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
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SPD |
4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
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AfD |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
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1 |
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FDP |
1 |
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Die Linke |
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- |
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HAK |
1 |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
15 |
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Dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
0 |
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