17.06.2025 - 5.5 Naturschutzrechtliche Befreiung gem. § 67 (1) N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 17.06.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Selter trägt vor. Die zwei Linden aus der geschützten Allee „Lindenallee an der Fleyer Straße“ sollen entfernt werden, da deren Wurzeln Gebäudeschäden und Gefährdungen verursachen, deren baumschonende Sanierung aufgrund hoher Kosten nicht tragbar ist. Der Naturschutzbeirat hatte in der Sitzung vom 23.01.2023 von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und der Befreiung nicht zugestimmt. Die Entscheidung über den Widerspruch ging an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität über. Als Ausgleich für die Fällung sind zwei Ersatzbäume am Standort der entfernten Linden sowie zwei weitere Bäume an einem öffentlichen Standort vorgesehen.
Frau Müller weist darauf hin, dass versehentlich in der Vorlage ein falsches Datum im Sachverhalt geschrieben wurde: die Sitzung des Naturschutzbeirats fand am 24.01.2023 und nicht 2026 statt.
Die betroffenen Linden stehen nicht in der Flucht der übrigen Alleebäume, sondern an der Grundstücksgrenze zu den Gebäuden hin. Herr Böcker vom Wirtschaftsbetrieb Hagen erläutert die rechtlichen Grundlagen und Befugnisse des Grundstückseigentümers nach §§ 910 und 1004 BGB. Ein Bausachverständiger ermittelte die in der Vorlagenummer aufgeführten Kosten des Schadens und für die baumerhaltenden Maßnahmen. Auch wurden weitere Schäden am Nachbargrundstück entdeckt. Zukünftige Schäden könnten nicht ausgeschlossen werden. Ebenfalls sei die Nähe zur Gasleitung problematisch. Aufgrund des hohen und nicht abschließend kalkulierbaren Gefahren Potentials und der finanziellen Haushaltslage der Stadt Hagen sei an dem Antrag auf Fällung mit Ersatzpflanzung festgehalten worden.
Herr Reh äußert die Sorge, dass im Nachgang weitere Anwohner der Fleyer Straße einen Antrag auf Fällung weiterer Bäume stellen könnten und fragt Herrn Böcker nach dem Risiko. Herr Böcker weist darauf hin, dass insgesamt drei Bäume, zwei in diesem Antrag, nicht in der Flucht der Allee, sondern an der Grundstücksgrenze stehen. Dadurch sei hier das Sanierungspotential eingeschränkt. Ansonsten gebe es auch Möglichkeiten der Sanierung mit Baumerhaltung.
Frau Tommack bedankt sich für die Bemühungen, die Bäume zu erhalten.
Herr Böcker erläutert auch Nachfrage von Herrn Reh bzw. der Baumart Säulen-Ebereschen, es handle sich hierbei um die einheimische Art der Eberesche in Säulenform. Bei den Standortbedingungen durch die Gasleitung und dem zweiten Rettungsweg böten sie ein hohes Maß an Biodiversität.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität befürwortet die von der unteren Naturschutzbehörde beabsichtigten Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 und 2 BNatSchG für die Entfernung von zwei Linden aus der geschützten Allee AL-HA-0025 „Lindenallee an der Fleyer Straße“.
Die Befreiung ist mit der Auflage zu erteilen, als Ersatz zwei standort- und wachstumsangepasste Bäume am Ort der entfernten Linden sowie zusätzlich zwei weitere Bäume an einem öffentlichen Standort (z. B. in einer Parkanlage oder auf einem Spielplatz) zu pflanzen.
