12.06.2025 - 5.1.1 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:12
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Empfehlungsbeschluss:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Detlef Reinke als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 04.08.2025 zu entsenden.
II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn Thomas Walter als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.
III. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0440/2025, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,
1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten,
2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form festzustellen,
3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.
IV. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur DS 0440/2025, die im nicht öffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we,
1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten,
2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der vorgelegten Form festzustellen,
3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.
V. Der Rat der Stadt Hagen ermächtig den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
