12.06.2025 - 5.5 Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Fritzsche begrüßt die Initiative der Landesregierung zur Entschuldung und hofft, dass auch der Bund unterstützend mitwirkt, um finanzielle Entlastung zu schaffen. Er weist darauf hin, dass die Umsetzung des Programms bis zum 31.12.2026 dauern soll, was er als relativ langen Zeitraum empfindet. Außerdem stellt er Nachfragen zum Ablauf der Umsetzung. Insbesondere interessiert ihn, wie konkret das Verfahren zur Übernahme der Kreditzinsen durch das Land ausgestaltet ist und wie schnell entschieden werden muss, welche Kredite übertragen werden.

 

Herr Maßmann erläutert, dass die geplante Kreditübernahme durch das Land bis Ende 2026 ein komplexer Prozess ist, der viele Schritte umfasst. Am Beispiel der Stadt Hagen mit zahlreichen Krediten wird deutlich, dass zunächst die Zustimmung der Kreditgeber zur Übertragung eingeholt werden muss. Parallel dazu müssen die Kommunen alle relevanten Kreditdaten in ein zentrales Kommunalportal einpflegen. Das Land entscheidet anschließend nach pragmatischen Kriterien, welche Kredite übernommen werden, nicht nach den günstigsten Zinssätzen, sondern nach Umsetzbarkeit. Ziel der Verwaltung ist es, möglichst früh Kredite zu übergeben, da jeder frühere Übergabetag finanzielle Vorteile für die Kommune bringt.

 

Herr Fritzsche möchte wissen, ob der formelle Zeitpunkt, an dem die Kommune nicht mehr überschuldet ist, erst dann eintritt, wenn der letzte Kredit an das Land übergeben worden ist.

 

Herr Maßmann betont, dass die Stadt ihre Vorbereitungen für das Entschuldungsprogramm weitgehend abgeschlossen hat, darunter der testierte Jahresabschluss 2023 und bereits vorliegende Saldenbestätigungen. Auch erste Gespräche mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über Kosten und Vergabeverfahren wurden geführt. Wie das Land nach Erfüllung der kommunalen Pflichten weiterarbeitet, kann er nicht sagen. Sobald der Landtag am 11.07.2025 das Gesetz beschließt, will die Stadt umgehend, spätestens am 12.07.2025, den Wirtschaftsprüfer beauftragen. Ab wann die Kommune nicht mehr als überschuldet betrachtet werden kann, kann noch nicht auf einen exakten Zeitpunkt bestimmt werden. 

 

Herr Rudel hält es für richtig, sich wie beschrieben vorzubereiten, möchte das aber nicht zu euphorisch betrachten. Er möchte daher von Herrn Maßmann erfahren, was sich aktuell auf Landesebene tut und ob es Hinweise aus Düsseldorf gibt, ob es belastbare Signale gibt, dass im Juli die Verabschiedung erfolgen kann.

 

Der Kabinettsbeschluss liegt seit Februar vor und die Landesregierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat sich auf den Gesetzentwurf verständigt so Herr Maßmann. Im Landtag gibt es dafür eine klare Mehrheit. Aus seiner Sicht besteht aktuell kein ernsthaftes Risiko, dass es noch zu Problemen oder Verzögerungen kommt. Er steht in engem Kontakt mit dem Städtetag, welcher in der Anhörung noch einige Punkte eingebracht hat, wie z. B. zur Frage, ob wirklich ein Wirtschaftsprüfer zwingend erforderlich ist, welche konkreten Auswirkungen das Gesetz auf unsere Kommune haben wird, oder wie zukünftige Kreditaufnahmen zu bewerten sind. Diese Punkte sind im Rahmen der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in das Gesetzgebungsverfahren eingespeist worden. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass das Gesetz an dieser Stelle noch aufgehalten oder nicht verabschiedet werden könnte.

 

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, vorbehaltlich der Verabschiedung des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW (ASEG NRW), die Teilnahme am Entschuldungsprogramm nach dem ASEG NRW.
  2. Die Verwaltung wird in der Folge beauftragt, einen Antrag auf Teilnahme an dem Landesprogramm zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung nach dem ASEG NRW zu stellen.
  3. Die Verwaltung wird hierzu ermächtigt alle notwendigen Vorbereitungen durchzuführen. Insbesondere einen Wirtschaftsprüfer für den im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW notwendigen Nachweis zu beauftragen.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage