25.06.2025 - 6.13 Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteili...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 25.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sebastian Aust
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Aust stellt anhand einer Präsentation [dem Protokoll als Anlage beigefügt] den Bearbeitungsstand der FNP-Neuaufstellung sowie die wesentlichen Planänderungen vor.
Herr König möchte wissen, wann und in welcher Form die politischen Gremien Einfluss auf die Neugestaltung nehmen könnten.
Herr Dr. Diepes erläutert, dass die Diskussionsgrundlage durch den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Beteiligung erst geschaffen werde. Daher werde in der Vorlage auch von einem Vorentwurf gesprochen, über die fertige Fassung werde in einem Feststellungsbeschluss entschieden. Am Ende bestimme die Politik über die in Rede stehenden Flächen.
Bezüglich der Gewerbeflächenplanung arbeite man zunächst wie vom Rat beschlossen mit einer übersteuernden Maximalvariante. Diese werde am Ende der politischen Diskussionen reduziert.
Herr König erkundigt sich nach der Bedeutung des folgenden Ratsbeschlusses.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass der Beschluss den Start zur Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ermögliche. Der qualifizierte Vorentwurf sei daher transparent aufbereitet.
Herr Aust bekräftigt, dass im aktuellen Stadium keine Entscheidung über den FNP gefällt werde.
Frau Heuer fragt nach, warum man mit einer Entfeinerung arbeite, aus derer Missverständnisse über die tatsächlich vorhandenen Flächen entstünden. Weiterhin erkundigt sie sich nach dem Zusammenhang vom in der Vorlage skizzierten Überhang an Gewerbegebieten und den Ausführungen hinsichtlich des Landesentwicklungsplanes NRW. Laut des Entwurfs der 3. Änderung würden Brachflächen aus den Gewerbegebieten herausgerechnet.
Herr Aust merkt an, dass eine Reduzierung der Teilplanänderungen angestrebt werde. Damit würden langwierige Genehmigungsverfahren vermieden. Veränderungen seien nach wie vor möglich, erklärende Symbolik weiterhin vorhanden.
Die zweite Frage aufgreifend weist er auf das noch laufende Verfahren zur Änderung des LEP hin. Daher bilanziere man derzeit mit dem erwähnten Überhang von 13,3 Hektar, habe das Änderungsverfahren aber im Blick.
Frau Heuer möchte wissen, um wie viel Brachfläche es sich handele.
Herr Aust sagt zu, eine Information zum Protokoll zu geben.
[Anmerkung der Verwaltung:
Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung werden insgesamt 34,6 ha Gewerbeflächen dargestellt. Hierbei handelt es sich um die drei Prüfflächen G-Mitte-02 Vartainsel (4,8 ha), G-Mitte-03 Westside (3,0 ha), G-Holi-05 Hobräcker Weg (2,8 ha). Neben mehreren kleineren Brachflächen (in der Regel unter 1 ha) ist darüber hinaus innerhalb der FNP-Neuaufstellung die Brachfläche von Dolomit mit einer Gesamtgröße von 17,2 ha hervorzuheben.
Bei der Prüffläche W HASPE-03 Eisenwerke Geweke (4,0 ha) handelt es sich um eine Konversion von einer Industriefläche zu einer Wohnbaufläche. Im Siedlungsflächenmonitoring sind die Eisenwerke Geweke allerdings gegenwärtig nicht als Brachfläche erfasst.]
Herr Dr. Diepes ergänzt, dass der FNP die vorhersehbaren Bedürfnisse der Stadt für die nächsten Dekaden in groben Zügen aufzeige. Zwar werde der Plan mittlerweile in digitaler Form, vektorisiert und damit sehr detailliert dargestellt. Jedoch wolle man die seinem Zweck gerecht werdende, gewollte Ungenauigkeit weiterhin herstellen. Wichtig sei anzumerken, dass der FNP im Gegensatz zu bspw. Bebauungsplänen für Dritte nicht verbindlich sei.
Nachfolgend erläutert er die in Vorlage 0483/2025 niedergeschriebene, kritische Stellungnahme hinsichtlich der Nichtanrechnung von Brachflächen.
Empfehlungsbeschluss:
a) Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hagen.
b) Der in den Anlagen enthaltene Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der FNP-Neuaufstellung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
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SPD |
4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
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AfD |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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FDP |
1 |
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Die Linke |
- |
- |
- |
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HAK |
1 |
|
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Einstimmig beschlossen |
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|
Dafür: |
16 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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26,9 MB
|
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|
2
|
(wie Dokument)
|
11,6 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
23,8 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
24,1 MB
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|
5
|
(wie Dokument)
|
29,6 MB
|
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|
6
|
(wie Dokument)
|
24,3 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
23,8 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
18,1 MB
|
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|
8
|
(wie Dokument)
|
12,8 MB
|
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|
9
|
(wie Dokument)
|
8,4 MB
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|
10
|
(wie Dokument)
|
20,3 MB
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11
|
(wie Dokument)
|
24,1 MB
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12
|
(wie Dokument)
|
18,3 MB
|
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13
|
(wie Dokument)
|
11 MB
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|
14
|
(wie Dokument)
|
20,1 MB
|
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|
15
|
(wie Dokument)
|
24,4 MB
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|
16
|
(wie Dokument)
|
20,8 MB
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17
|
(wie Dokument)
|
16,8 MB
|
|||
|
18
|
(wie Dokument)
|
67,3 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,2 MB
|
