28.05.2025 - 7.1 Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteili...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Aust erläutert die Vorlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen sowie den Aufstellungsbeschluss anhand einer Präsentation, die als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

Herr Gronwald erkundigt sich bezüglich der aufgeführten Grundstücksflächen an der Grundschötteler Straße.

 

Herr Aust antwortet, dass die beiden oberen Flächen weiterverfolgt werden. Die südlichste Alternativfläche G Haspe 01 werde nicht weiter verfolgt. Diese Fläche ist im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) nicht dargestellt.

 

Frau Schweda ergänzt, dass die Flächenkulisse dargestellt ist, die auch im B-Plan verfolgt werde und auch eine Erweiterung ermögliche. Es war von vorneherein die südlichste Fläche, bei der die größte Kritik bzw. Umweltbedenken geäußert wurden. Diese stelle keine Relevanz für die Bauleitplanung dar. Sie erklärt, dass der FNP viel größer und gröber dargestellt ist und im B-Plan detaillierte Flächen aufgezeigt werden.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bittet um Erläuterung bezüglich der Aussage, dass zu viele Gewerbeflächen bestehen, als dass die Bezirksregierung Arnsberg diesen FNP so genehmigen könnte. Sie höre häufig, dass es zu wenig Gewerbeflächen gebe.

 

Herr Aust bezieht sich auf die Vorlage zu den Gewerbevarianten im März 2023. Dort wurden drei Varianten vorgestellt. Der Rat hat sich dafür entschieden, weiterhin Flächen im Vorentwurf zu verfolgen, die über dem Bedarf sind. Diese Flächen sind weiterhin im Entwurf enthalten. Die Verwaltung hätte eine Entscheidung begrüßt, dass noch mehr Flächen herausgefallen wären. Die Verwaltung hofft, dass durch die frühzeitige Trägerbeteiligung Erkenntnisse gewonnen werden, dass Flächen modifiziert werden oder auch Flächen herausfallen. Dieser Schritt stehe noch bevor.

 

Frau Schweda erklärt, dass der FNP behördenverbindlich ist, aber nicht so verbindlich, wie der B-Plan, der für jeden einzelnen verbindlich ist und auch Baurechte generiert. Der FNP befinde sich auf der übergeordneten Ebene und zeigt das, was die Stadt zukünftig geplant habe. Er müsste aber durch einen B-Plan entsprechend präzisiert werden.

Bei der vorliegenden Vorlage handelt es sich um eine Flächenkulisse in der Maximalvariante mit allen möglichen Flächen, die durch den Rat so beschlossen worden ist. Es soll eine frühzeitige Beteiligung gestartet werden, um auch Flächen zu eliminieren, die zukünftig z. B. nicht entwickelbar seien. Die Bedarfsberechnung sei eine theoretische Berechnung, die erst einmal einen Bedarf für eine Kommune an Gewerbeflächen ermittele. Diese berücksichtige aber nicht, welche Flächen verfügbar und nutzbar seien. Dies bedeute, dass der tatsächliche Mangel an Gewerbeflächen damit zusammenhänge, dass es zwar Flächen im FNP gebe, die aber nicht verfügbar oder nutzbar seien. Der theoretische dargestellte Bedarf sei nicht 1:1 so auch aktuell nutzbar.

 

Herr Goertz möchte wissen, ob für den Bereich des früheren Sportplatzes auf dem Quambusch schon eine Umwandlung von Sport in Wohnen im alten FNP stattgefunden hat oder wurde es im neuen FNP vergessen, dass dieser Bereich auch Wohngebiet werde.

 

Frau Schweda antwortet, dass es sich hierbei um ein Verfahren der Innenentwicklung handele. Für diese Flächengröße gibt es ein besonderes Verfahren. Der FNP könne Nachhinein bereinigt werden. Hierfür sei keine Genehmigung erforderlich. Dies sei eine Fläche, die nachgenutzt bzw. wiedergenutzt werde, welche so privilegiert sei, dass hierfür keine Flächennutzungsplanänderung erforderlich sei, sondern eine Berichtigung ausreiche.

 

Frau Bremser bezieht sich auf den Zeitplan und auf die Kommunalwahl am 14.09.2025. Sie möchte wissen, ob mögliche Änderungen aufgrund der neu gewählten Gremien im Zeitplan berücksichtigt wurden.

 

Herr Aust antwortet, dass der Zeitplan die Kommunalwahl und auch eine mögliche Stichwahl berücksichtigt habe.

 

Frau Schweda ergänzt, dass es jetzt um den Start in das Verfahren gehe. Im Oktober beginne dann die Beteiligung.

 

Herr Geitz erkundigt sich nach den Auswirkungen, wenn der Rat dieser Vorlage am 03.07.2025 z. B. nicht zustimme.

 

Herr Aust antwortet, dass sich das ganze Verfahren dann weiter, z. B. um ein halbes Jahr verschieben könnte.

 

Frau Schneidmüller-Gaiser bezieht sich auf die Aussage, dass alle 10 Jahre ein neuer FNP aufgestellt werden soll und fragt, warum dies in Hagen 30 Jahre gedauert habe. Jetzt müsse innerhalb von 6 Wochen alles auf den Weg gebracht werden.

 

Herr Aust antwortet, dass 2003 der erste Aufstellungsbeschluss gefasst worden ist. Dann gab es 2009 und 2012 Beschlüsse zu Wohnen und Gewerbe. In der Zwischenzeit gab es auch wieder Rücknahmen usw. 2016/2017 wurde präzisiert.

 

Herr Thieser erläutert, dass es heute um einen Vorentwurf, noch nicht einmal um einen Entwurf gehe, sondern um einen Aufstellungsbeschluss. Es sei dankbar, wenn es dies auf den Weg gebracht werde.

 

Frau Schweda erklärt, dass es keine Kommune gebe, welche innerhalb der 10 Jahre einen neuen Flächennutzungsplan aufgestellt hat. Es handele sich um einen gesamtstädtischen Plan, in dem alle Themen abzuarbeiten sind. Die Stadt Hagen liege hier völlig im Rahmen.

 

 

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Empfehlungsbeschluss:

a) Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hagen.

 

b) Der in den Anlagen enthaltene Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §  3  Abs.  1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der FNP-Neuaufstellung durchzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

 

SPD

4

 

 

 

CDU

3

 

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

 

AfD

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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