15.05.2025 - 6.1 Planung eines Parkhauses für das Agaplesion Kli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Klepper erklärt, geplant war, dass Verantwortliche vom Agaplesion Klinikum Hagen gGmbH (Agaplesion) heute Bericht erstatten.
Das Projekt wurde in der Sitzung der BV Hagen-Mitte am 30.04.2025 vorgestellt und diskutiert. Es gab sehr viele Fragen, von daher wurde die erste Lesung beschlossen, ebenso im UKM am 14.05.2025. Der Naturschutzbeirat hat am 06.05.2025 negativ votiert.
Herr Keune möchte auf die Präsentation in der BV Hagen-Mitte eingehen und verweist auf die Machbarkeitsstudie des Agaplesion/ sander.hofrichter architekten GmbH,
Ludwigshafen, dem Anhang der Vorlage. Es wurden zwei Standorte untersucht, wobei der zweite Standort (Wanderparkplatz am Stadtgarten) im Vorfeld nicht mit der Stadt abgestimmt worden ist. Dieser ist von seiner Dimension sowie der baurechtlichen bzw. planungsrechtlichen Verortung schwierig ist. Ein gewerblich genutztes Parkhaus, mit Betrieb rund um die Uhr und mit einer entsprechend einhergehenden Lärmbelastung ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. Ein Bebauungsplanverfahren wäre aussichtslos. Aus diesem Grund wurde über den möglichen Standort am Bergischen Ring diskutiert. Die Stadt hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ordnungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarf handelt. Es geht ausschließlich um den weiteren Parkplatzbedarf der Agaplesion Mitarbeiter und Besucher. Die Bedarfsberechnung war nicht klar nachvollziehbar und konnte auch in der Sitzung nicht erklärt werden. Unklar war außerdem, inwiefern das Parkhaus Mittelstadt in die Überlegungen und Planungen miteinbezogen wurde. Das Projektbüro wurde aufgefordert, den errechneten Stellplatzbedarf nachzuweisen. Aus der Politik wurde um Erklärung gebeten, warum auf dem Gelände des Agaplesions nicht genug Platz für die benötigten Parkmöglichkeiten sein soll. Mit der Bitte diese Fragen zu beantworten, wurde das Projektbüro vorerst entlassen und die erste Lesung beschlossen, von daher erachtet Herr Keune den für heute ursprünglich vorgesehen Vortrag als entbehrlich.
Herr Dr. Diepes bestätigt Herrn Keunes Aussage und ergänzt, dass zentrierte Standorte innerhalb von Wohnbebauungen rar sind. Der Standort am Stadtpark fällt aus genannten Gründen weg, der Standort am Bergischen Ring ist schwierig. Es wird nach weiteren Möglichkeiten gesucht. Vielleicht findet sich eine dezentrale Lösung kleinerer Natur, vielleicht kann das bestehende Parkhaus geringfügig erweitert werden, vielleicht finden sich doch noch Flächen auf dem Gelände des Allgemeinen Krankenhauses (AKH/ Agaplesion). Dazu wird intern ein dezidierter Austausch stattfinden bevor die Projektgruppe des AKHs noch vor der Sommerpause mit den Antworten zu vorgenannten Fragen in dieses Gremium kommt.
Herr Klepper ergreift das Wort und betont nachdrücklich die Wichtigkeit eines Krankenhauses mit Maximalversorgung in dieser Stadt, eine große Chance für die Bevölkerung, für Schwerstverletze und Schwersterkrankte. Es kann nicht sein, dass dieses Projekt an der Schaffung von 250 Parkplätzen scheitert. Hagen hat sich gegen Essen und Münster behaupten können und hat Fördermittel in Höhe von 100.000.000 EUR für einen Ausbau erhalten. Es ist wichtig bezüglich Parkfläche zu einer Lösung zu kommen und er setzt auf die Zusage von Herrn Dr. Diepes, dass daran weiter gearbeitet wird.
Herr Meier stimmt Herrn Klepper zu und betont, dass auch seiner Fraktion die Umsetzung des Projektes sowie die Suche nach geeigneter Parkfläche sehr wichtig ist. Ein differenzierter Blick auf die Gesamtlage mit allen Aspekten ist dringend angeraten. Herr Meier erwähnt ergänzend zu seinen Vorrednern die Häuser am Bergischen Ring Richtung Ärztehaus, welche Eigentum von Agaplesion sind und auf dem Gelände von Agaplesion stehen. Er sieht darin durchaus eine Potentialfläche.
Die Projektgruppe ist in diesem Zusammenhang gebeten worden, die Ausbaupläne zu präsentieren.
Herr Schmidt schließt sich ebenfalls der Aussage von Herrn Klepper an. Er weist darauf hin, wie belastet das umliegende Wohngebiet jetzt schon durch Parkende, An- und Abfahrende PKW ist. Von daher könnte er sich vorstellen, dass einige Anwohner ein Parkhaus am Stadtgarten vielleicht doch begrüßen würden. Er könnte sich aber auch vorstellen, dass trotz eines Parkhauses am Bergischen Ring weiterhin in der Buscheystraße und den umliegenden Straßen geparkt wird. Alternativen zur Lösung am Bergischen Ring werden ausdrücklich begrüßt. Herrn Schmidt ist die Umsetzung des letzten Satzes in der Vorlage wichtig („Dabei müsste die Maßnahme mindestens
kostendeckend vom AKH gegenfinanziert werden.“), schließlich wird auch jeder Einzelhändler bezüglich Stellplatzablösegebühren zur Kasse gebeten.
Frau Freund hat ebenfalls Fragen. Mit dem Standort am Bergischen Ring würde eine wichtige städtische Grünfläche versiegelt. In der Vorlage fehlt die Klimafolgenabschätzung. Sie bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzungsrunde diese auszuarbeiten. Das betreute Wohnen der Caritas steht in räumlicher Verbindung zu dieser Fläche, die Balkone sind auf dieser Seite. Frau Freund fragt, ob das bedacht worden ist. Bezüglich Finanzierung ist man der Auffassung, dass bei dieser Höhe an Förderung auch die Finanzierung eines Parkhauses abgedeckt sein dürfte. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollte das AKH das Parkhaus, wenn es dieses tatsächlich braucht, finanzieren, betreiben und unterhalten.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass es hier zunächst um eine Grundsatzentscheidung geht. Es ist bekannt, dass es sich hier um eine innerstädtische Grünfläche mit Klimafunktion handelt, und dass sich diese in unmittelbarer Nähe zu einer sozialen Einrichtungen befindet. Nach einer Grundsatzentscheidung für eine bestimmte Fläche, werden im anschließenden Bauleitplanprozess alle weiteren Belange bearbeitet.
Herr Treß möchte die beiden Punkte der Vorlage- „Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche B-Planverfahren durchzuführen“ und „Der Rat beauftragt die GIV, mit dem AKH als Kostenträger Gespräche über Finanzierung und Bau des Parkhauses aufzunehmen“ trennen und in gesonderte Vorlagen aufnehmen. Nach Auffassung von Herrn Treß haben diese beiden Punkte originär nichts miteinander zu tun und könnten auch unterschiedlich beschlossen werden. Seiner Ansicht nach könnte man auch überlegen, ob man den zweiten Teil aus der Vorlage herausnimmt.
Herr Treß zeigt wenig Gefallen am Standort Bergische Ring und geht, wie Herr Meier, auf die Häuser entlang des Bergischen Rings ein. Nach seinem Kenntnisstand befindet sich dahinter bereits etwas Parkfläche. Das AKH möchte die Häuser jedoch als Reserve für einen möglichen Anbau in diese Richtung wohl nicht antasten. Herr Treß regt an, dass die Bauverwaltung prüft, ob man dem AKH als Alternative dazu Fläche aus dem angrenzenden Stadtgartengebiet anbietet. Er vermutet, dass dies, im Gegensatz zum Parkhaus, planungsrechtlich kein Problem darstellt. Vielleicht wäre das für das AKH eine interessante Variante, Krankenzimmer zum Stadtgarten raus anstelle raus zum Bergischen Ring.
Herr Romberg möchte wissen, wieso die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (GIV) als Finanzierungsträger fungieren soll.
Herr Keune nimmt zunächst Bezug auf den Wortbeitrag von Herrn Treß und erklärt, dass es sich um zwei unterschiedliche Beschlusspunkte handelt, die sehr wohl in Verbindung zueinanderstehen. Zu Beschlusspunkt 1 muss Klarheit bestehen, bevor weiter vertieft wird, auch bezüglich GIV. Wird 1 nicht beschlossen, ist Punkt 2 hinfällig. Kommt es zu einem Beschluss bei Punkt 1, wird im Anschluss die Baufinanzierung in separater Vorlage behandelt.
Zum Thema GIV erläutert Herr Keune, dass die angedachte Fläche am Bergischen Ring eine städtische Fläche ist. Aus seiner Sicht sollte kommunale Infrastruktur wie öffentliche Stellplätze im Eigentum der Stadt verbleiben, um damit auch strategische Ziele verfolgen zu können. Die Stadt Bochum macht es vor, sämtliche Tiefgaragen sind dort in ihrem Eigentum. Damit hat sie Einfluss auf die Preisgestaltung und auch auf andere Dinge, um die Innenstadt zu stärken etc..
Das neben dieser Fläche stehende Parkhaus Mittelstadt ist im Eigentum der GIV. Es wurde über seine Erweiterung nachgedacht, ebenso über einen baulichen Zugang zum neuen Parkhaus. Mit einem AKH- Parkhaus möchte man dem bestehenden Parkhaus (Mittelstadt) auf keinen Fall Konkurrenz machen und die Wirtschaftlichkeit schmälern. Aus diesem Grund möchte man die GIV das Parkhaus umsetzen zu lassen, bei Finanzierung durch das AKH.
Frau Heuer bestätigt, dass durchaus bekannt ist, dass die Umweltprüfung und Prüfung der Klimaerfordernisse erst mit der Bauleitplanung kommen, aber in diesem Fall soll eine große Grünfläche innerhalb des Rings (Bergischer Ring) für Parkplätze zugebaut werden. Da würde sie erwarten, dass zumindest vorab grob eine Aussage drüber getroffen wird. Sie meint, dass infolge des Klimawandels und der zu erwartenden Entwicklung in den Innenstädten kein Baum weggenommen werden darf.
Frau Heuer sieht die Vorlage als unzureichend, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung. Sie möchte wissen, ob die veranschlagten Summen realistisch sind:
Parkhaus am Stadtpark: 5.000.000 EUR, Parkhaus Grünfläche Bergischer Ring 6.000.000 EUR.
Herr Keune kann dies spontan verneinen.
Herr Keune wiederholt, dass es sich hier um eine Grundsatzentscheidung handelt, bei der noch nicht alle Fakten bis ins Kleinste bekannt sind. Ein Bebauungsplanverfahren ist das richtige Instrument um das Kleine abzuarbeiten und, betont Herr Keune, immer ergebnisoffen ist. Das heißt, am Ende des Verfahrens ist offen, ob die Umsetzung auch rechtlich möglich ist. Die rechtliche Machbarkeit kann sich auch nur innerhalb dieses Bebauungsplanverfahrens abschließend belastbar herausstellen. Es werden zahlreiche Einzelbelange zu prüfen sein wie auch der Eingriff in diese wichtige Grünfläche, welche nach Gesetzeslage auch entsprechend wird kompensiert werden müssen.
Die genannten Zahlen bei der Finanzierung wurden bereits in der BV Mitte hinterfragt und besprochen. Das AKH trägt die Kosten, auch wenn das AKH selbst in seiner Darstellung nicht zweifelsfrei davon ausgegangen ist. Auch hier braucht es die Grundsatzentscheidung, damit man sich im Bebauungsplanverfahren damit tiefergehend, belastbar beschäftigen kann. Um Missverständnisse zu vermeiden erinnert Herr Keune an dieser Stelle daran, dass die Grünfläche am Bergischen Ring nicht alternativlos ist. Es wurde einleitend darauf hingewiesen, dass der Bedarf und das eigentliche AKH-Grundstück in den Fokus genommen werden müssen. Herr Keune wiederholt nochmal, dass für diese wie jede andere Lösung gilt, dass bei einer Grundsatzentscheidung noch nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden können. Dies geschieht erst im anschließenden Verfahren, welches am Ende in letzter Konsequenz ergebnisoffen ist.
Herr Baz erklärt, dass seine Ratsgruppe die Lösung des Parkplatzproblems am AKH als große, wichtige Aufgabe sieht, welche sie grundsätzlich unterstützt. Sie warnt jedoch vor übereiltem Handeln, was trotz guter Absichten zum Nachteil für die Anwohner wird. Daher ist die Ratsgruppe überzeugt, dass alle Optionen mit allen Vor- und Nachteilen detailliert betrachtet werden müssen.
Herr Meier ist nicht wohl dabei, schwerwiegende Problematiken erst im Bebauungsplanverfahrens prüfen zu lassen. Er verweist auf andere Projekte, wo die Investoren vorab Gutachten haben erstellen lassen. Herr Meier kann den Hinweis von Frau Heuer nachvollziehen, den ein oder anderen Punkt im Vorfeld schon zu betrachten und nicht erst ein komplette Bebauungsplanverfahren abwarten zu müssen.
Herr Klepper verweist darauf, dass in erster Lesung beschlossen werden soll. Darum ist an dieser Stelle auch die Klärung von Fragen bis ins kleinste Detail nicht erforderlich. Herr Klepper geht davon aus, dass zur nächsten Beratung eine überarbeitete Vorlage mit entsprechend neuen Inhalten vorgelegt werden wird.
Herr Grzeschista fasst zusammen, dass mit den beiden Vorschlägen keiner so recht einverstanden ist, wohl aber alle ein Krankenhaus mit Maximalversorgung wollen. Herr Grzeschista möchte wissen, ob die Errichtung von dem Parkhaus Voraussetzung ist, um die Förderung für den Ausbau zu einem solchen Krankenhaus mit Maximalversorgung zu erhalten. Er kann von einer Klinik in Köln berichten, deren Parkhausneubau aus den Landesfördermitteln bezahlt worden ist, und wundert sich, warum das hier anders sein soll. Außerdem möchte er wissen, ob die Zahl der benötigten Parkplätze realistisch ist und was mit den schon vorhandenen Parkplätzen auf dem AKH-Gelände geschieht. Herr Grzeschista befürchtet, dass man eventuell nicht um die Fläche am Bergischen Ring herumkommt, sollte sich nicht doch eine Möglichkeit ergeben auf dem AKH-Gelände direkt ausreichend Parkraum und entsprechende Zuwegung zu schaffen.
Herr Keune weist darauf hin, dass in der zweiten Lesung das AKH das geplante Bauprojekt vorstellen soll.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass das AKH rechtlich die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen kann. Die Realität sieht anders aus, insbesondere im Hinblick auf die hochspezialisierten Fachkräfte. Es ist zwingend notwendig hierfür eine Lösung zu schaffen. Die angedachte Fläche ist problematisch und vielleicht keine Lösung, aber theoretisch vielleicht doch, von daher muss weiter daran gearbeitet werden.
Herr Klepper fasst abschließend zusammen, dass für eine fundierte Entscheidung das AKH zur nächsten Sitzung ihre Pläne vorstellen sollen, nicht nur die kurzfristigen, sondern bis 2040. Außerdem sollen sie sich dazu äußern, wozu sie die Reserveflächen auf dem Gelände konkret brauchen.
Herr Klepper fragt, ob alle mit einer ersten Lesung einverstanden sind.
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat stimmt der Planung eines Parkhauses mit mind. 250 Stellplätzen auf der Fläche zwischen Bergischen Ring und Kultopia zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche B-Planverfahren durchzuführen.
Der Rat beauftragt die GIV, mit dem AKH als Kostenträger Gespräche über Finanzierung und Bau des Parkhauses aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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