05.06.2025 - 9.11 Städtebauliche Zielkonzeption „Quartier am Haup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 05.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführung:
Die Präsentation ist als Anlage 6 Bestandteil der Niederschrift.
Frau Terletzk führt anhand einer Powerpoint-Präsentation in den derzeitigen Entwicklungsstand ein.
Herr Quardt bedankt sich für die Ausführungen und freut sich, dass die Planungen jetzt so offensiv angegangen werden.
Es entsteht eine Diskussion an der Frau Buchholz, Frau Freund, Frau Graf sowie Herr Keune und Frau Terletzk beteiligt sind. Hierin geht es um die Themen Wohnbebauung, Parkflächen, Bürgerbeteiligung, Problemimmobilien, Verkehr, das Stadtteilforum Altenhagen sowie um Zielkonzeptionen. Es wird ein Verkehrsgutachten durch Herrn Keune in Aussicht gestellt. Er klärt ebenfalls über die derzeitigen Gespräche mit der Deutschen Bahn auf.
Herr Purps interessiert sich für die Kosten des Projekts. Darüber hinaus möchte er auf das bereits umgesetzt Projekt „Neue Bahnstadt Opladen“ aufmerksam machen.
Herr Dr. Diepes nennt eine grobe Prognose bezüglich der Kosten in Höhe von 50 Millionen.
Derzeit werden Gespräche mit dem Ministerium geführt, welche Sonder-Fördermöglichkeiten, gerade in Bezug auf die Problemimmobilien, bestehen
Empfehlungsbeschluss:
1. Der dargelegten städtebaulichen Zielkonzeption für das Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche wird zugestimmt. Die städtebauliche Zielkonzeption wird als städtebauliche Planung i. S. v. § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches beschlossen. Die in der Anlage beigefügten zeichnerischen Darstellungen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt,
2. die Voraussetzungen für die Realisierung der städtebaulichen Zielkonzeption zu schaffen und hierzu die Beteiligten und Betroffenen einzubeziehen;
3. die städtebauliche Zielkonzeption als Grundlage für die eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen für das Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche (s. Beschlussvorlage Drucksachennummer 0075/2024) zu verwenden;
4. die städtebauliche Zielkonzeption als Grundlage für die Erarbeitung von Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (InSEK) als Voraussetzung für städtebauliche Fördermaßnahmen zu verwenden;
5. die städtebauliche Zielkonzeption in der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche (Beschlussvorlage Drucksachennummer 0337/2025 zu verankern.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
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SPD |
3 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
2 |
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AfD |
2 |
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Die PARTEI |
1 |
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FDP |
1 |
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Die Linke |
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Parteilos |
1 |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
14 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Herr Meier hat sich gemäß § 43 i. V. m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und an der Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage 0336/2025 nicht teilgenommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
12,5 MB
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