03.04.2025 - 3.3 Grundsteuer B

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Freund fragt, worin das Problem liegt, dass eine systemtechnische Auswertung der Steuermessbetragsänderung je Grundstücksart nicht möglich ist und wann damit zu rechnen ist. Sie verweist auf die Vorlage und möchte wissen, worin der Ausreißer bei den Zweifamilienhäusern besteht.

 

Frau Kruschwitz antwortet, dass die Ermittlung nach Grundstücksdaten manuell ermittelt werden müssen. Der Datenbestand müsste manuell neu angepasst werden. Da dies mit enormen Aufwand verbunden ist, hat sich die Verwaltung auf 85 % der wichtigsten Fälle konzentriert. Zu den Zweifamilienhäusern erklärt sie, dass es sich hierbei um eine Schätzung des Finanzamtes aufgrund fehlenden Mitwirkens des Eigentümers gehandelt hat. Die Überprüfung soll nun schnellstmöglich nachgeholt werden.