03.04.2025 - 5.1 Vorschlag der AfD-Fraktio...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Lichtenberg erklärt, dass der Politik – bspw. im Rahmen der Kommunalwahl – unbenommen bleibt, sich eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Wahlplakate aufzuerlegen. Es ist rechtlich unbestritten, dass das Plakatieren insgesamt nicht verboten werden kann. Vielmehr können über die Sondernutzungssatzung Vorgaben zur Größe, Art und Weise der Anbringung und der Standorte gemacht werden. Dies ist in der Stadt Hagen bereits der Fall.

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Beschluss:

 

Der Rat möge beschließen, rechtzeitig vor der nächsten Wahl die Verwaltung zu beauftragen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung bzw. Verhinderung der Flut von Wahlkampfplakaten der Größe A0 bis A2 vorzustellen.

 

Des Weiteren sollte von der Verwaltung ein Konzept für eine begrenzte Anzahl zentraler Aufstellungsorte für Wahlkampfplakate in der Stadt Hagen unter Berücksichtigung von möglichen Sanktionen bei Nichtbeachtung, erarbeitet werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

12

 

SPD

 

13

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

6

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

2

 

FDP

 

2

 

Die Linke

 

2

 

HAK

 

2

 

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

44

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage