18.03.2025 - 3.1 Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen - Jan...

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Wortprotokoll

TOP 3.1 (Vorlagenummer 0122/2025) und TOP 3.2 (Vorlagenummer 0217/2025) werden zusammen beraten.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch kritisiert, dass häufig die Vermüllung und die Entfernung des Mülls als Grund für die Entfernung von Gehölzen angegeben sei. Er unterbreitet den Vorschlag von Frau Selter, aus dem Naturschutzbeirat eine Arbeitsgruppe zu gründen, um die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern. In dieser Arbeitsgruppe sollten ebenfalls Vertreter und Vertreterinnen der Stadtverwaltung und des WBHs sein. Er fragt nach weiteren Vorschlägen oder ob es eine Gruppe gebe, in der sich die Mitglieder des Naturschutzbeirats engagieren könnten.

 

Herr Gockel verweist auf die aktuelle Vorlage zum Thema Stadtsauberkeit, Vorlagenummer 0166/2025.

 

Herr Rossa schlägt vor, Kontakt zu den waste watchern aufzunehmen.

 

Frau Kuschel-Eisermann berichtet von dem Pilotprojekt, konkrete ausgewählte Straßenzüge besonders zu reinigen und die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse auf die gesamte Stadt auszuweiten. Die Bezirksvertretungen seien aufgefordert, hierfür Straßen zu benennen. Aus ihrer Meinung sei der Naturschutzbeirat hier auch zu beteiligen.

 

Sie fragt nach der Bedeutung der Angaben „*“ auf der Liste und warum nicht ersatzgepflanzt werde, wenn es möglich sei. Weiterhin erkundigt sie sich nach der Maßnahme im Bereich Ecke Holthauser Straße/Weißensteinstraße. Die Gehölze seien hier keine 4 Wochen zuvor zurückgeschnitten worden, weitere Maßnahmen, wie die in der Zeitung angekündigte Einsaat oder die Säuberung der Bänke, seien nicht passiert.

 

Herr Gockel erläutert die Angabe auf der Liste und weist auf die Anfrage von Frau Selter hin, die in der Niederschrift zur Sitzung des Naturschutzbeirats vom 18.02.2025 (Vorlagenummer 0065/2025) beantwortet wurde. Ab einem Stammumfang von 1 m bestehe gemäß der Baumpflegesatzung das Erfordernis zur Nachpflanzung (*1), ab einem Stammumfang von 1,5 m seien 2 Bäume zu pflanzen (*2), ab einem Stammumfang von 2 m seien 3 Bäume zu pflanzen (*3). Die Angabe Ersatzpflanzung ja/nein beziehe sich auf die Aussage, ob der gleiche Standort für eine Ersatzpflanzung geeignet sei. Auch könne es vorkommen, dass eine Ersatzpflanzung an einem Standort erfolge, obwohl der dort entfernte Baum eigentlich nicht ersatzpflichtig sei. Dann wäre dort die Angabe „nein, Ersatzpfl. ja“ in der Liste angegeben.

 

Herr Gockel verweist in Bezug auf die Anmerkung von Frau Kuschel-Eisermann bzgl. der Maßnahme an der Weißensteinstraße auf die weiteren Vorlagen des WBHs, in denen Maßnahmen aufgeführt werden, die sich auf Gebüschflächen bezögen. Diese Listen, Vorlagenummer 0122/2025 und 0217/2025, bezögen sich nur auf Bäume.

 

Ergänzung: Mitteilung der Verwaltung:

Zum Thema dieses Gehölzschnittes an der Weißensteinstraße ging am 24.03.2025 die Meldung des zuständigen Naturschutzbeauftragen bei der unteren Naturschutzbehörde ein, dass die Entfernung der Sträucher am 21.03.2024 passiert sei.

 

Die untere Naturschutzbehörde hat beim WBH nachgefragt. Die Gehölze sind am 10.02.2025 runtergeschnitten worden; am 21.03.2025 ist mit der Rodung begonnen worden, d. h. es sind nur noch die Stuken aus dem Boden entfernt worden. Dieses verstößt nicht gegen die Bestimmungen des § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz. Bis Ende März 2025 soll die neue Pflanzung im Boden sein.

 

 

Frau Klatte bietet ihre Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Stadtsauberkeit an. Sie arbeite schon lange Jahre als Abfallberaterin bei der Verbraucherzentrale und könne ihre Erfahrungen einbringen.

 

Frau Raschke berichtet, subjektiv habe sie den Eindruck, dass in Hagen Bäume vorsorglich entfernt würden, die zur Verkehrsgefährdung kommen könnten. Sie schlägt vor, als Naturschutzbeirat den Wunsch nach einer Ersatzpflanzung zu äußern, auch wenn keine Pflicht dazu bestehe. Herr Dr. Dr. Hülsbusch schlägt Frau Raschke vor, bei der Geschäftsstelle einen Antrag stellen, einen separaten Tagesordnungspunkt zu diesem Thema auf eine der nächsten Sitzungen des Naturschutzbeirats nehmen. Dann könne auch darüber ein Beschluss gefasst werden.

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Anlagen zur Vorlage