30.01.2025 - 8.4 endgültige Einziehung eines Teils der Yorckstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

endgültige Einziehung eines Teils der Yorckstraße

(Stellplätze für die Henry-van-de-Velde Grundschule).

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 4, Teil aus Flurstück 97, mit einer kumulierten Gesamtfläche von ca. 66 m².

Die Fläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage