12.02.2025 - 2.1 Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen - Dez...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 12.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Sabrina Tegtmeier
Wortprotokoll
Frau Selter berichtet von Rückfragen im Naturschutzbeirat bezüglich der Ersatzpflanzungen. Die Stellungnahme des WBH liege vor, werde dem Vorsitzenden zur Verfügung gestellt und könne dem Protokoll beigefügt werden.
[Anmerkung der Verwaltung:
Stellungnahme des WBH:
1. „Der vorletzte Satz der Vorlage lautet "Bäume, deren Beseitigung aufgrund der Risikobeurteilung in Form der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß im Nachgang der Beseitigung angezeigt werden, begründen keine Ersatzpflanzung / Ausgleichszahlung." Können Sie bitte diesen Satz näher erklären und warum hier keine Ersatzpflanzung / Ausgleichszahlung erforderlich ist.
- Gem. § 5 Satz 3 der Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen, sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht bzw. Abwehr einer Gefahr für Personen und/oder zur Vermeidung bedeutender Sachschäden genehmigungsfrei. Der Baumeigentümer wird von dem formellen Genehmigungsverfahren freigestellt, die Maßnahme ist im Nachgang anzuzeigen. Gem. § 10 Satz 1 sind lediglich verbotene Handlungen an geschützten Bäumen, die im Rahmen des formellen Genehmigungsverfahren auf Grundlage des § 7 durch eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung, ersatzpflichtig. Verbotene Handlungen an geschützten Bäumen, die mit Kenntniserlangung und sorgfältiger Risikobeurteilung hinsichtlich des Gesamtrisikoumfanges also der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß unverzüglich ausgeführt werden müssen, werden im Nachgang somit in der Mitteilungsvorlage lediglich angezeigt.
2. In der Tabelle, letzte Spalte "Ersatzpflanzungen § 10 Baumpflegesatzung": Was bedeutet die Aussage "Ersatzpflanzung möglich"?
- Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund der standörtlichen Verhältnisse möglich, die Handlung an dem angezeigten Baum verwirklicht jedoch keine Verpflichtung zum Ersatz (Stammumfang, Baumart, Genehmigungsfreistellung). Die Standorte werden durch Ersatzpflanzungen, die nicht am gleichen Standort ausgeglichen werden können, ersetzt.“]
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,9 kB
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