12.12.2024 - 6.31 Neubau der Badstraßenbrücke – Grundsatzbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.31
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jana Funke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig er merkt an, dass das Thema in der Brückenkommission nicht ausgiebig genug behandelt worden ist. Im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität wurde ein geänderter Beschluss gefasst, der die Prüfung einer geänderten Fahrspur beinhaltet. Er begründet den Hintergrund des geänderten Beschlussvorschlags. Die Stadt Hagen muss den ÖPNV zukunftsfähiger machen. Daher soll den Bussen auch die freie Fahrt in die Innenstadt ermöglicht werden. Seiner Auffassung nach ist davon auszugehen, dass der Kreisverkehr an der Badstraße nicht ewig bestehen bleiben wird.
Herr Keune äußert seine Verwunderung, die die Brückenkommission sich nach seiner Erinnerung sehr wohl ausgiebig hiermit auseinandergesetzt hat. Zum geänderten Beschlussvorschlag führt er aus, dass eine eigene Busspur auf der Brücke keinen Vorteil bringt. Diese wäre vor allem nicht möglich, ohne die Mittelinsel aufzugeben, die die Fuß- und Radverkehr sicherstellt. Er verweist hierzu auf eine Folie (die als Anlage der Niederschrift beigefügt wird). Die Busbeschleunigung ist auch in der von der Verwaltung vorgesehenen Variante möglich. Somit ist der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung zu dem Ergebnis gekommen, dass der geänderte Beschlussvorschlag keine Vorteile, sondern lediglich mehr Kosten mit sich bringt.
Herr Ludwig fragt, ob der Bus durch eine Signalisierung bevorrechtigt wird. Er ist der Auffassung, dass es aufgrund des hohen Anteils an motorisiertem Individualverkehr (MIV) zu Rückstau auch für Busse kommt.
Herr Bihs antwortet, dass der Vorschlag einer weiteren Spur aus baulichen Gesichtspunkten negativ beurteilt wird. Hierfür müsste die Versorgungsbrücke erneuert werden, was die Bauzeiten erheblich verlängert. Die Busspur würde etwa auf Höhe der Schule eingerichtet. Zur Aufteilung und Bevorrechtigung wird ein Modell in der Fachverwaltung entwickelt. Neben den Brückenbaumaßnahmen werden auch umfangreiche Kanalbauarbeiten durchgeführt werden müssen. Des Weiteren müssen Versorgungsleitungen umgelegt werden.
Herr Klepper bestätigt die Ausführungen zur Beratung im Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung. Hier wurde ferner eine alternative Führung des Radweges besprochen und bittet dazu um Ausführung.
Herr Bihs antwortet, dass die Fachverwaltung signalisiert hat, dass eine Führung des Radverkehrs am Kreisverkehr vorbei, sodass dieser nicht durch den Kreisverkehr führt, unproblematisch ist.
Herr König fragt, ob es richtig ist, dass ab der Bushaltestelle die rechte Spur lediglich für öffentliche Verkehrsmittel zugelassen ist und unmittelbar vor der Brücke der MIV eingebunden wird.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Planung zum Neubau der Badstraßenbrücke grundsätzlich zu, Dabei soll insbesondere
- Der Querschnitt der Brücke wie in der Anlage 2 zugrunde gelegt werden.
- Eine einspurige Behelfsbrücke für den ÖPNV während der Bauphase vorgesehen werden.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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322,7 kB
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