12.12.2024 - 6.38 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 119 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Teiländerung Nr. 119 Einzelhandel Wehringhauser Straße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Nördlich grenzt das Plangebiet an die Wehringhauser Straße, südlich an die Bahntrasse und im Osten an die Minervastraße an.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

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 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage