04.12.2024 - 6.4 Neubau der Badstraßenbrücke – Grundsatzbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jana Funke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kahrau erläutert den eingereichten Sachantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Bifulco merkt an, dass man den Sachantrag morgens lediglich habe sichten können. Die Konzeptskizze enthalte keine Maße und suggeriere fälschlicherweise, dass eine neue Brücke mit eingerichteter ÖPNV-Spur nicht breiter seien müsse als das bestehende Bauwerk. Die stattdessen breiter werdende Brücke ziehe die in der Vorlage erläuterten Probleme nach sich. So müssten der Kreisverkehr in eine Kreuzung umgebaut, Fördergelder zurückgezahlt und erhebliche Mehrkosten in Kauf genommen werden. Die Beschleunigung des ÖPNV stadteinwärts gelinge auch in der dargestellten Variante. Dazu müsse die Planung einer Busspur vom Landgericht über den Knotenpunkt Emilienplatz vorangetrieben und eine entsprechende Signalisierung an der Badstraße vorgenommen werden.
Er erinnert daran, dass man im Jahr 2026 einen Förderantrag stellen wolle. Eine grundlegende Änderung des Brückenquerschnitts mache diesen Termin unmöglich und verzögere den Neubau um mindestens ein weiteres Jahr. Zudem müsse man den fortschreitenden Verschleiß der Brücke beachten.
Herr Sporbeck merkt an, dass in der Vorlage Maße ausgewiesen seien und zählt diese auf. Man könne davon ausgehen, dass die Planungen der Brücke zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sei. Daher sei es wichtig, die Möglichkeiten im Vorfeld zu eruieren. Insbesondere, wenn der Förderbescheid vorliege, seien Änderungen nicht mehr ohne weiteres möglich. Seiner Expertise nach seien die vorliegenden Platzverhältnisse dazu geeignet, eine ÖPNV-Spur stadteinwärts einzurichten.
Herr Klepper fasst zusammen, dass man den Wunsch des UKM durch einen Prüfauftrag im Beschlusstext festhalten könne. Den Grundsatzbeschluss treffe der Rat erst in der kommenden Woche.
Auch bezüglich der Behelfsbrücke zur Umleitung während der Bauphase müsse man Alternativen prüfen. Dies sei bereits in der Brückenkommission zugesagt worden. Eine einspurige Lösung werde dem Verkehrsaufkommen sehr wahrscheinlich nicht gerecht.
Herr König entgegnet den Ausführungen bezüglich einer Busspur stadteinwärts vom Landgericht, dass diese noch nicht beschlossen worden sei. Vielmehr müsse darüber zunächst unter Abwägung der gesamten Verkehrsströme entschieden werden.
Herr Kahrau mahnt an, dass Änderungs- und Prüfvorschläge der Politik bereits in der Vergangenheit unter Hinweis auf die Fristen für Fördermittelanträge limitiert worden seien. So seien die Fuhrparkbrücke sowie der barrierefreie Haltestellenausbau beispielhaft zu nennen.
Herr Bifulco führt aus, dass es der Politik unbenommen bleibe, Änderungswünsche an die Verwaltung heranzutragen. Um den Förderantrag im Jahr 2026 stellen zu können, müsse der WBH im Vorfeld eine Planung der Brücke erarbeiten. Dafür bedürfe es wiederum eines zeitnahen Grundsatzbeschlusses über den Querschnitt.
Herr König begrüßt den Vorschlag seitens Herrn Klepper. Durch die Prüfung bis zur Ratssitzung könne man den drohenden Verzug vermeiden.
Herr Sporbeck betont erneut, dass die Planungen noch nicht begonnen hätten. Man müsse im Vorfeld die Rahmenbedingungen festlegen, um etwaige Folgen zu berücksichtigen. Sollte die ÖPNV-Spur aufgrund von veränderten äußeren Bedingungen in Zukunft nicht mehr zum Tragen kommen, ergäben sich lediglich breitere Rad- und Fußgängerwege.
Bei genauer Betrachtung der Maße sei eine ÖPNV-Spur unter geringfügiger Verkleinerung der großzügig bemessenen Fußgängerwege sowie der Wahl einer Fahrbahnbreite von je 3,50m darstellbar. Etwaige Planungen des Unterbaus der Brücke müssten dementsprechend darauf angepasst erfolgen.
Hinsichtlich der einspurigen Umleitungslösung für den ÖPNV äußert er Bedenken. Man müsse dies dem Rat im Beschlusstext signalisieren.
Herr Ludwig schlägt vor, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen, um einen geänderten Beschlussvorschlag zu formulieren.
[Die Sitzung wird von 17:09 Uhr bis 17:14 Uhr unterbrochen.]
Herr Ludwig trägt den geänderten Beschlussvorschlag vor und lässt über diesen abstimmen.
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Planung zum Neubau der Badstraßenbrücke grundsätzlich zu. Der Querschnitt der Brücke soll wie in Anlage 2 zugrunde gelegt werden. Bis zur Ratssitzung des 12.12.2024 prüft die Verwaltung, ob dieser so gestaltet werden kann, dass auf der Brücke mehrere Fahrspuren ermöglicht werden: Zwei für den Radverkehr, eine für den ÖPNV stadteinwärts und zwei für den MIV.
Weitere Optionen zur alternativen Verkehrsführung während der Bauphase werden geprüft und vorgestellt.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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CDU |
4 |
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SPD |
2 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
3 |
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AfD |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI |
1 |
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FDP |
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Die Linke |
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HAK |
1 |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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|
1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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322,7 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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398,7 kB
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