26.11.2024 - 7.9 Neubau der Badstraßenbrücke – Grundsatzbeschluss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jana Funke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der Schriftführung:
Die Vorlage zum Neubau der Badstraßenbrücke – Grundsatzbeschluss – ist als Anlage 4 Bestandteil der Niederschrift.
Herr Meier hält die Vorlage für alternativlos. Der öffentliche Personennahverkehr wird erhalten, wenn auch die allgemeine Verkehrslage neu zu überdenken ist. Die Zugänglichkeit für den Individualverkehr muss für ihn gegeben sein. Hierzu erwartet Herr Meier eine Vorlage der Verwaltung.
Frau Bartscher fragt sich, ob die Rettungswege über die Behelfsbrücken für Rettungswagen passierbar sind. Dies sichert Herr Alexander zu.
Herr Junge lässt sich von Herrn Alexander über die Notwendigkeit einer Sperrfläche und die sich daraus ergebenden Kosten aufklären.
Herr Purps frag nach, ob die Möglichkeit bestehen würde, die Brücke hälftig abzureißen und in Teilstücken zu erneuern.
Herr Biehs muss diese Frage verneinen. Eine Teilmontage ist aus baulicher Sicht leider nicht möglich. Herr Bifulco ergänzt, dass momentan noch keine Detailplanungen vorgenommen werden. Diese Vorlage ist erst einmal der Grundsatzbeschluss für die Verkehrsführung.
Frau Masuch weist darauf hin, dass auch mit Sackgassen um die Brückenbaustelle die Innenstadt erreichbar ist und eher der Durchgangsverkehr unterbrochen wird, was zu einer Entlastung führen könnte. Ebenso ist die Innenstadt weiter gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr, dem Rad und zu Fuß erreichbar.
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Planung zum Neubau der Badstraßenbrücke grundsätzlich zu, Dabei soll insbesondere
- Der Querschnitt der Brücke wie in der Anlage 2 zugrunde gelegt werden.
- Eine einspurige Behelfsbrücke für den ÖPNV während der Bauphase vorgesehen werden.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte einzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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322,7 kB
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