04.12.2024 - 6.15 Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Selter berichtet aus dem Naturschutzbeirat und trägt den dort gefassten Zusatzbeschluss hinsichtlich eines Blaudaches vor.

 

Herr Kahrau schlägt vor, die Prüfung eines Blaudachs im Zuge der Bauplanung zu beantragen.

 

Herr Dr. Diepes skizziert seine Vorstellung eines Blaudachs als Flachdachkonstruktion mit einem Regenauffangbecken, um Niederschlagswasser dort zu halten. Dieses ziehe einen hohen Aufwand hinsichtlich der Abdichtung und Wartung nach sich. Zudem habe dies erheblichen Einfluss auf die Statik, da die Wasserlast getragen werden müsse.

 

Eine Planung dieses Blaudachs habe direkte Auswirkungen auf die Berechnungen des Architekten, ziehe weiteren Materialbedarf und hohe Kosten nach sich. Ein weiterer Nachteil stelle das Auffangbecken dar, da dies als Refugium für Insekten in der Innenstadt diene. Er schlage vor, eine intensive Dachbegrünung als Zwischenlösung zu prüfen. Diese sei auf städtisch genutzten Immobilien bislang eine Seltenheit.

 

Herr Klepper weist auf den fortgeschrittenen Stand der Planungen hin. Man benötige dringend Flächen für Schulen und Turnhallen, könne daher keine zeitintensiven Prüfungen mehr rechtfertigen. Man solle die Idee jedoch weiterverfolgen und bei zukünftigen Maßnahmen an den Vorhabenträger herantragen.

 

Herr Ludwig betont, man solle nicht vor Neuheiten zurückscheuen, zumal das Blaudach schon länger Teil der Bautechnik sei. Man müsse die Thematik zukünftig in die Überlegungen einfließen lassen, um langfristig das Ziel einer Schwammstadt zu erreichen.

 

Herr Kahrau stimmt dem Vorschlag seitens Herrn Klepper zu. Man könne überlegen, die Option eines Blaudachs in die Umweltkriterien der verbindlichen Bauleitplanung aufzunehmen. Er zieht den eingebrachten Antrag zurück.

 

Herr König führt aus, dass die Gebäude im Innenstadtbereich weder über PV-Anlagen noch begrünte Dächer verfügten. Man müsse mit den Eigentümern darüber ins Gespräch kommen.

 

Herr Dr. Diepes merkt an, dass Vorhabenträger aus Kostengründen regelmäßig freiwillige Maßnahmen ablehnten oder Ausnahmetatbestände zur Befreiung nutzten. Unterschiedliche Belange würden in der täglichen Arbeit des Fachbereich 61 gegeneinander ausgespielt, was die Umsetzung der Ideen häufig erschwere.

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

a) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird angepasst.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, in der Flur 33 und umfasst die Flurstücke 106, 382, 512, 513, 514, 515 und 516. Das Plangebiet umfasst ca. 0,29 ha.

 

Im Norden wird das Plangebiet durch die Bergstraße und den gegenüberliegenden Gebäudekomplex des ehemaligen Marienhospitals, im Osten durch ein Wohngebäude für Handel und Dienstleistungen, im Süden durch die Straße Bergischer Ring und im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung eingegrenzt. Derzeit befinden sich eine Kindertageseinrichtung der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien, eine Stellplatzanlage und ein Technikgebäude im Plangebiet. Die Außenfläche der Kita ist durch Spielgeräte, Freiflächen im nordöstlichen Teilbereich und bestehenden Baumbestand im südlichen und nordöstlichen Bereich des Grundstückes der Kita geprägt. Auf dem Grundstück des Technikgebäudes befinden sich Stellplätze, weshalb dieser Bereich stark versiegelt ist.

 

Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 08.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 08.11.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

1

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage