26.11.2024 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienho...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Barthl bittet um Aufklärung, wo die Kinder des Kindergartens in der Bauphase untergebracht werden.

Herr Alexander versichert, dass ein Abriss des alten Kindergartens erst nach Fertigstellung des neuen erfolgen wird.

 

Frau Masuch fragt nach der Dauer der Baumaßnahme und welche Möglichkeiten erwogen werden, die Belastung für die Bewohner des benachbarten Seniorenheims gering zu halten.

 

Laut Herrn Alexander ist für die Dauer der Abbruchmaßnahmen tatsächlich mit Emissionen zu rechnen. Diese sind unvermeidbar, sollen aber so gering wie möglich ausfallen.

 

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Empfehlungsbeschluss:

a) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wird angepasst.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, in der Flur 33 und umfasst die Flurstücke 106, 382, 512, 513, 514, 515 und 516. Das Plangebiet umfasst ca. 0,29 ha.

 

Im Norden wird das Plangebiet durch die Bergstraße und den gegenüberliegenden Gebäudekomplex des ehemaligen Marienhospitals, im Osten durch ein Wohngebäude für Handel und Dienstleistungen, im Süden durch die Straße Bergischer Ring und im Westen durch die angrenzende Wohnbebauung eingegrenzt. Derzeit befinden sich eine Kindertageseinrichtung der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien, eine Stellplatzanlage und ein Technikgebäude im Plangebiet. Die Außenfläche der Kita ist durch Spielgeräte, Freiflächen im nordöstlichen Teilbereich und bestehenden Baumbestand im südlichen und nordöstlichen Bereich des Grundstückes der Kita geprägt. Auf dem Grundstück des Technikgebäudes befinden sich Stellplätze, weshalb dieser Bereich stark versiegelt ist.

 

Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/24 (717) Turnhalle Marienhospital Verfahren nach § 13a BauGB wird beschlossen und die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 08.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 08.11.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 


 

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Anlagen zur Vorlage