26.11.2024 - 7.3 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 119 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer fragt nach der Größe des zu realisierenden Einzelhandelskonzepts. Er hält einen kleineren Laden mit einer geringeren Quadratmeterzahl für geeigneter. Ihn interessiert weiter der ökologische Ausgleich in Form von Nachpflanzungen und Photovoltaik-Anlagen.

 

Herr Quardt kann aufklären, dass mit einer Größenordnung von 1200 Quadratmetern Fläche für das Projekt zu rechnen ist. 

 

Frau Roth hebt die bestehenden Umwelt- und Klimastandards hervor. Und versichert deren Umsetzung.

 

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Empfehlungsbeschluss:

Die Teiländerung Nr. 119 Einzelhandel Wehringhauser Straße zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Nördlich grenzt das Plangebiet an die Wehringhauser Straße, südlich an die Bahntrasse und im Osten an die Minervastraße an.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2.000 ist Bestandteil des Beschlusses.


 

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Anlagen zur Vorlage