04.12.2024 - 6.1 Verbindliche Bedarfsplanung für voll- und teils...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schewe stellt die Pflegebedarfsplanung 2024 mit Ausblick auf die Jahre 2025 bis 2027 vor.

 

Frau Sauerwein merkt an, dass bekannt sei, dass die Pflegekosten sehr stark anstiegen seien. Sie habe bereits im Seniorenbeirat nachgefragt, wie sich das auf das Pflegegeld auswirke, das von der Stadt getragen würde.   

Außerdem spricht Frau Sauerwein die im Bericht angesprochenen Wohnformen an. Sie kommt  zu dem Schluß, dass alternative Wohnformen umso interessanter würden, je teuer die stationäre Versorgung werde. Da gebe es in Hagen einen großen Mangel an alternativen Wohnangeboten. Sie weist darauf hin, dass es dazu ein Positionspapier des Deutschen Städttages gebe.

 

Herr Meier erklärt, dass es so sei, dass neben den stationären Angeboten auch mehr ambulante Wohnformen gefördert und errichtet werden sollten.In der Vergangenheit sei es so gewesen, dass überwiegend im frei finanzierten Wohnungsbau solche Angebote gemacht worden seien. Das habe sich jetzt durch die geänderten Förderrichtlinien im sozialen Wohnungsbau verändert. Dort werde es zukünftig auch die Möglichkeit geben, in dem Bereich solche Wohnangebote zu machen. Er erklärt, dass er den Eindruck habe, dass das auch so wahrgenommen werde. Es gebe Investoren, die Interesse daran hätten, zukünftig auch solche Angebote zu machen.     

Er wolle aber grundsätzlich deutlich machen, dass stationäre Angebote nie komplett durch ambulante Angebote ersetzt werden könnten.

 

Frau Engelhardt möchte wissen, ob die Auslastung der Tagespflege immer noch durch die Pandemie beeinflußt werde. Sie fragt, ob  das Angebot vielleicht nicht bekannt genug sei.

 

Frau Schewe antwortet, dass die Auslastung der Tagespflege nicht mehr im Zusammenhang mit „Corona“ stünde. Sie gehe davon aus, dass es vielen nicht  bekannt sei und dass es Transportschwierigkeiten gebe.

 

Herr Groening antwortet auf die erste Frage von Frau Sauerwein. Er führt aus, dass man langsam auch als Kommune die steigenden Pflegekosten wahrnehmen. Das werde im nächsten Haushalt wesentlich stärker spürbar sein. Man werde voraussichtlich für den Haushalt 2026/2027 einen deutlich höheren Betrag einplanen müssen. 

Der Hinweis auf alternative Wohnformen sei berechtigt. Man versuche gerade, die Wohn- und Pflegeberatung anders aufzustellen. Ambulant vor stationär solle dabei ein Element sein. Man wolle dabei versuchen, die Zeitdauer des Heimaufenthaltes deutlich zu verkürzen.

 

 

 

 

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Empfehlungsbeschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Pflegebedarfsplan für Hagen 2024 bis 2027 und stellt ihn gem. § 7 Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes verbindlich fest. In der Stadt Hagen besteht ab dem 01.01.2025 kein Bedarf für weitere voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Stadt Hagen abgestimmte Vorhaben, sowie Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen sind hiervon ausgeschlossen.

 

2. Die Stadt Hagen macht von ihrem Recht gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegegesetz NRW Gebrauch. Eine Förderung für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hagen liegen und zusätzliche Plätze schaffen, wird von einer Bedarfsbestätigung der Stadt abhängig gemacht. Ausgenommen sind Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeeinrichtungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

Vorsitzende

1

 

 

CDU

4

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen