26.11.2024 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Marc Höhner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Selter verweist darauf, dass dieser Vorgang in der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 07.05.2021 (Vorlage 0427/2021 in Verbindung mit 0877/2020) behandelt wurde. Der damalige Beschluss lautete: „Der Naturschutzbeirat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Drucksachennummer 0877/2020 mit dem Zusatz zu, dass der Baumbestand erhalten bleiben sollte.“ Anhand der alten Unterlagen sei zu erkennen, dass der Geltungsbereich verkleinert und der Bereich an der Straße herausgenommen wurde.
Frau Schweda bestätigt die Verkleinerung des Geltungsbereiches und betont in der Planung die Maßgabe, möglichst viel von dem vorhandenen Baumbestand zu erhalten.
Frau Selter und Frau Stiller-Ludwig nehmen diesen Bebauungsplan nochmal zum Anlass, zu betonen, wie wichtig im Verfahren eine Beteiligung des Naturschutzbeirats sei. Hier könne auch festgestellt werden, dass die Anregung übernommen wurde.
Empfehlungsbeschluss:
a) Es wird die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
b) Es wird der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Plan einschließlich der Begründung vom 16.09.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 16.09.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Eppenhausen, Flur 14 und umfasst die Flurstücke 664, 665 und 1779 (tlw.). Das Plangebiet befindet sich nördlich der Cunostraße im südlichen Teil des Fritz-Steinhoff-Parks.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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LNU NRW e. V. |
3 |
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BUND NRW e. V. |
1 |
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NABU NRW e. V. |
1 |
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WLV e. V. |
2 |
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LFV NRW e. V. |
1 |
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LJV NRW e. V. |
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LSB NRW e. V. |
1 |
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LVG NRW e. V. |
1 |
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LV WLI e. V. |
1 |
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SDW NRW e. V. |
1 |
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WBV NRW e. V. |
1 |
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Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
13 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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472,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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3 MB
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